Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Gleichwohl blieb während der Übergangsphase, bis zum 31. Dezember 2020, überwiegend alles wie gehabt. Der kurz vor Ende der Übergangsphase final ausgehandelte Partnerschaftsvertrag trat zum 1.1.2021 vorläufig in Kraft. Er ist das erste derart umfassende Abkommen der EU mit einem Drittstaat.

Trotz Abkommen viele Änderungen

Dennoch – auch mit einem Partnerschaftsvertrag – bleibt es dabei, dass sich für Handelspartner aus Deutschland und Großbritannien viele Parameter ändern. Großbritannien wird durch den Brexit zollrechtlich zu einem Drittland. Der Freihandels- und Kooperationsvertrag im Abkommen regelt zwar, dass keine Zölle auf Waren erhoben werden, die aus dem Vereinigten Königreich stammen und in die EU gelangen sollen (und umgekehrt). Die Formalitäten und Kontrollen entfallen dadurch aber nicht grundsätzlich. Und auch die Einfuhrumsatzsteuer umfasst das Abkommen nicht.

Eine neue Herausforderung: Zollformalitäten

Die handelnden Unternehmen werden sich mit Zollförmlichkeiten sowie Verboten und Beschränkungen im Warenhandel beschäftigen müssen. Vor allem Unternehmen, die bislang nur an Kunden innerhalb des Europäischen Binnenmarktes geliefert haben, müssen Exportwissen aufbauen und sich mit der praktischen Erstellung von Zollanmeldungen vertraut machen. Ausführliche Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf den Internetseiten des Zoll.

Sehr nützlich: ein Konto vor Ort

Etwas das auch in der Vergangenheit schon hilfreich war, ist ein Konto vor Ort. Für mittelständische Unternehmen kann ein Konto vor Ort zum Beispiel den großen Vorteil bieten, Erlöse aus Transaktionen vor dem Transfer ins Heimatland zu bündeln und durch Kurssicherungsinstrumente Einfluss auf den Wechselkurs zu erlangen.

Mit einer lokalen Bankverbindung in Großbritannien können Unternehmer zudem ihre dortige Präsenz stärken. Dadurch kommt man der Mentalität und den Zahlungspräferenzen der britischen Kunden unkompliziert entgegen..

Das internationale Netzwerk Ihrer Kreissparkasse ist Ihr Vorteil

Kunden berichten immer wieder von Schwierigkeiten und bürokratischen Hürden bei der Kontoeröffnung. Für genau diese Geschäfte gibt es unseren S-Country-Desk. Das internationale Netzwerk der Sparkassen – bietet neben vielen anderen Dienstleistungen mit den Netzwerkpartnern der Sparkassen-Organisation – seit 2019 in Kooperation mit der Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale) in London ein Kontopaket für Firmenkunden der Sparkassen.

Notwendige Formalitäten werden in einer Telefonkonferenz zwischen unserem Firmenkunden, der Helaba London und der Sparkasse besprochen und Fragen direkt beantwortet. Wir unterstützen das Unternehmen bei den erforderlichen Legitimationsnachweisen und koordinieren den gesamten Prozess.

Dadurch entfallen aufwändige Geschäftsreisen für unsere Kunden – sämtliche Beratungen und Legitimationen erfolgten über Ihre örtlichen Sparkassen-Partner.

Der S-Country-Desk arbeitet mit 350 Partnerbanken und Dienstleistern weltweit. Lernen Sie das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe näher kennen:

International mit Ihrer Kreissparkasse

Unsere Berater aus dem internationalen Geschäft sind Ihre direkten Ansprechpartner und sind gerne für Sie da.

Susanne Bakenhus
Abteilunsgleiterin Spezialprodukte
E-Mail: susanne.bakenhus@kskmse.de
Telefon 089 23801 2300

Robert Weiß
Gruppenleiter Spezialprodukte
E-Mail: robert.weiß@kskmse.de
Telefon 089 23801 2303