Wer Immobilien besitzt, wird in den vergangenen Wochen vermutlich Post vom Finanzamt erhalten haben. Bereits seit April versenden die Behörden Infobriefe zur neuen Grundsteuer. Diese greift zwar erst ab 1. Januar 2025, aber das bedeutet Millionen neuer Grundsteuerbescheide – und dafür benötigen die Ämter bereits im Vorfeld zahlreiche Daten.
Von Juli bis Ende Oktober 2022 haben daher alle Personen mit Immobilien- und Grundstücksbesitz Zeit, die neue Erklärung über das Steuerportal „Elster“ abzugeben und sollten dies auch tun, denn nach Ablauf der Frist drohen hohe Geldbußen.
Warum gibt es diese Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 2018, dass die bestehende Grundsteuerregelung in Deutschland verfassungswidrig sei. Die zu Grunde liegenden Grundstückswerte, teilweise aus den 1930er Jahren, seien einfach zu alt.
Der folgende Entwurf des Bundes ließ den Ländern viel Handlungsspielraum, so dass nun ab 2025 in Deutschland drei verschiedene Modelle zum Einsatz kommen. Bayern hat sich, wie übrigens auch Hamburg, Hessen und Niedersachsen, für das Flächenfaktormodell entschieden.
In Bayern gilt das Flächenfaktormodell.
Bei dieser Variante zählt, wie schon bisher, die Größe und die Nutzungsart der Grundstücke, aber die Lage an sich nimmt keinen Einfluss mehr.
Folgende Daten benötigen die Finanzämter in Bayern:
- Grundbuchdaten (Gemarkung, Flurstück etc.),
- Art der Nutzung,
- Wohnfläche und
- Grundstücksfläche
Wo finden sich die notwendigen Daten?
Das bayerische Modell rühmt sich mit „hoher Transparenz und Nachvollziehbarkeit“ und tatsächlich sind die meisten geforderten Angaben schnell den ursprünglichen Kaufunterlagen entnommen.
Wer den Grundbuchauszug nicht mehr hat, kann beim Grundbuchamt der Kommune Einsicht nehmen. Außerdem wird vom 1. Juli bis Ende 2022 der Bayernatlas kostenlos im Internet veröffentlicht. Hier finden sich Flurstückdaten wie Flurstücknummer oder Gemarkung. Der Link zum Bayernatlas wird zeitgleich über das Elster-Portal zur Verfügung gestellt.
Das Einheitswert-Aktenzeichen steht auf dem Grundsteuerbescheid. Es ist sozusagen die Steuernummer für das Grundstück oder die Immobilie.
Je größer die Wohnfläche, desto höher die Grundsteuer.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Berechnung der Wohnfläche gewidmet werden, denn sie hat maßgeblichen Einfluss auf die Grundsteuer.
Die Angaben finden sich in der Regel in Bauplänen, im Kaufvertrag, in Versicherungspolicen und bei vermieteten Objekten auch im Mietvertrag. Muss neu vermessen werden, gilt die Wohnflächenverordnung. Diese legt fest, welche Räume zur Wohnfläche zu zählen sind. Räume mit Dachschrägen sowie Terrassen- oder Balkonflächen etwa werden nicht voll angerechnet. Vollends unberücksichtigt bleiben Keller oder Abstellräume.
Und wer muss die Steuer zahlen?
Grundsätzlich sind alle Personen, die ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Bayern besitzen, grundsteuerpflichtig. Für Objekte, die mehreren Personen gehören, ist nur eine gemeinsame Grundsteuererklärung notwendig.
Tipp! Frühzeitig ein Benutzerkonto bei Elster anlegen
Die Erklärung darf nur im Ausnahmefall schriftlich erfolgen und soll ansonsten online über das Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung unter https://www.elster.de passieren. Voraussetzung dafür ist ein Benutzerkonto. Da die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann, empfiehlt es sich, solch ein Konto frühzeitig anzulegen.
Noch mehr Informationen zum Thema und zu den anderen Grundsteuer-Berechnungsmodellen finden Sie unter sparkasse.de: