Seit 2008 muss spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll, ein Energieausweis vorgelegt werden. Für Neubauten ist dieser Ausweis über die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes sogar schon seit 2002 Pflicht. Und natürlich gewinnt er in Zeiten hoher Energiekosten und sich verschärfender CO2-Verbrauchsvorgaben weiter an Bedeutung.

Aber wenngleich die meisten Menschen mit Immobilienbesitz schon einmal etwas vom Energieausweis gehört haben – die Details sind eher weniger geläufig.

Was ist ein Energieausweis genau?

Kurz gesagt: Der Energieausweis soll den Käufern oder Mietern eines Wohngebäudes Aufschluss darüber geben, mit welchem Energieverbrauch sie rechnen müssen. Durch ihn werden verschiedene Objekte bezüglich ihres Zustands und anfallender Energiekosten vergleichbar. Aber Achtung bei Mehrfamilienhäusern, denn der Energieausweis bezieht sich stets auf das ganze Gebäude, gilt also nicht für einzelne Wohnungen in dem Objekt.

Gibt es unterschiedliche Energieausweise?

Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis. Es wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden.

Wie der Name schon sagt, weist der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner und Bewohnerinnen aus. Zur Berechnung werden die Heizkostenabrechnungen (oder ähnliche geeignete Verbrauchsdaten) aller Wohnungen eines Hauses über einen Zeitraum von drei Jahren berücksichtigt. Daraus wird dann der durchschnittliche Energieverbrauch der Immobilie ermittelt.

Für einen Bedarfsausweis trägt der Erstellende eine Reihe von technischen Kennwerten zusammen und berechnet so, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund dessen Bauweise theoretisch ist.

Welcher Energieausweis für was?

Foto: www.presseportal.de/Deutsche Energie-Agentur (dena)

Foto: www.presseportal.de/Deutsche Energie-Agentur (dena)

Ein Bedarfsausweis ist im Regelfall objektiver und auch aussagekräftiger. Zum einen, da persönliches Nutzungsverhalten hier keine Rolle spielt. Zum anderen werden Bauteile und Anlagentechnik der Immobilie genau analysiert. Dazu gehört die qualitative Bewertung der Gebäudehülle – also Fenster, Decken und Außenwände – ebenso wie die der Heizungsanlage.

Und: Nicht immer darf man zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Für Neubauten ist der Bedarfsausweis beispielsweise vorgeschrieben. Für Gebrauchtimmobilien gilt in vielen Fällen Wahlfreiheit.

Und auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis. Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen.

Welche Daten enthält der Energieausweis

Der Ausweis enthält zum einen die typischen Eckdaten der Immobilie, wie Adresse, Baujahr sowie Informationen zu den Energieträgern für Warmwasser und Heizung. Auf Basis dieser Angaben wird die energetische Gebäudebeschaffenheit bestimmt und über Primärenergiebedarf und Endenergiewert ausgewiesen.

Der Primärenergiebedarf gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Denn im Primärenergiebedarf wird der Aufwand, der zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung durch den Energieträger nötig ist, mitberücksichtigt. Wird das Haus mit regenerativen Energien beheizt, ist der Primärenergiekennwert (PE-Wert) in der Regel kleiner, also besser, als der Endenergiekennwert.

Ein guter PE-Kennwert allein ist aber kein Beleg für eine gute Energiekostenbilanz. Ein Haus mit schlechter Dämmung kann Dank eingebauter Pelletheizung beispielsweise einen guten Primärenergiekennwert erreichen, aber dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung verursachen.

Beide Energiewerte werden am Rand einer Farbskala gekennzeichnet. Die eigentlichen Energieeffizienzklassen A++ bis H werden ebenfalls auf dieser Skala ausgewiesen. Die Zuordnung ist leicht verständlich und ähnelt dem Ausweis der Energieklasse für Elektrogeräte.

Über diese Eingruppierung können Immobilien mit anderen, typischen Häusern verglichen werden.

Sanierung – ja oder nein?

Eine Energieberatung ist bei der reinen Erstellung einer der beiden Ausweisarten nicht automatisch inkludiert. Dennoch liefert ein Energieausweis eine gute Grundlage zur Entscheidung, ob und welche Sanierungsarbeiten sinnvoll sind.

Sollte das Gebäude Potenzial zur Energieeinsparung bieten, finden sich auf Seite vier des Energieausweises einige kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Diese sind allerdings nicht verpflichtend.

Tipp – der Endenergiebedarf gibt auch Aufschluss über den Gebäudezustand

Baujahr Endenergiebedarf
Vor 1970 >250kWh/m²a
1970 – 1980 200 – 250 kWh/m²a
1980 – 1990 150 – 200 kWh/m²a
1990 – 2000 100 – 150 kWh/m²a
2000 – 2010 75 – 100 kWh/m²a
Neubau 50 – 75 kWh/m²a
Effizienzhaus 40 <25 kWh/m²a
  • Liegt der ermittelte Energiebedarf entscheidend über dem Durchschnitt des entsprechenden Baujahres, besteht entsprechender Sanierungsbedarf.
  • Liegt der ermittelte Energiebedarf entscheidend unter dem Durchschnitt des entsprechenden Baujahres, wurde entweder schon sehr gut gebaut oder es wurden schon energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

(Quelle Sparkassenakademie Bayern – Dipl. Ing (FH) Heike Ziegler)

Was sonst noch wichtig ist

Es empfiehlt sich, einen Energieausweise von qualifiziertem Fachpersonal erstellen zu lassen. Schließlich dient er auch als Basis für eventuelle Sanierungsmaßnahmen und diese sind häufig mit höheren Investitionen verbunden. Auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme finden sich Beraterinnen und Berater, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Und auch die Deutsche Energie Agentur (dena) führt eine Liste mit Expertinnen und Experten, die nachgewiesen haben, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen.Die Kosten für solch einen Ausweis lassen sich nicht pauschal benennen. Zu viele Komponenten bestimmen den Preis, wie die Gebäudegröße, die Komplexität der Bauteile, die Energieträger und die vorliegenden Bauunterlagen. Hier hilft nur, ein Angebot zu erfragen. Da es sich gemäß Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) um ein Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung handelt, wird die Erstellung nicht grundsätzlich vom Staat gefördert. Sollte allerdings eine energetische Sanierung anstehen, die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird, können Sie bis zu 60 Prozent der Kosten für einen Energieberater erstattet bekommen.Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.Sie haben weitere Fragen? Unsere Immobilienspezialisten sind bestens informiert und beraten Sie gern.

Mehr Details zum Energieausweis finden Sie auch unter gebaeudeforum.de und auf der Seite der Verbraucherzentrale.