Bauen ist ein Abenteuer – früher wie heute und das nicht nur der Kosten wegen. Die Preissteigerungen der letzten Monate sorgten jedoch dafür, dass immer mehr Menschen Abstand nahmen, vom Traum der eigenen Immobilie.

Neue Förderprogramme des Bundes sollen Bauwillige sowohl bei der finanziellen Umsetzung unterstützen, als auch zum nachhaltigen Bauen anregen.

Klimafreundlicher Neubau (KfN) wird seit März besonders gefördert

Bereits seit 1. März 2023 dient ein neues KfW-Förderprogramm der Unterstützung aller Bauwilligen. Unter dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) wurden folgende Fördervarianten etabliert:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)

Die bezeichneten KfN-Programme lösen zwei alte Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab.
Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb. Darüber hinaus wird die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit gefördert. Dies umfasst auch die Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderung erfolgt mit Hilfe zinsverbilligter Kredite.

Wie nahezu immer bei Förderprogrammen, sind sie Hilfe und Anreiz zugleich und werden daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:

  • Erfüllung der Anforderungen an Effizienzhaus 40/ Effizienzgebäude 40.
  • Kein Einsatz von Wärmeerzeugern auf Basis fossiler Energien oder Biomasse.
  • Spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emission im Lebenszyklus des Objekts müssen eingehalten werden (gemäß QNG).

Neu ist ein Siegel, dass bei der Festlegung des möglichen Förderumfangs eine große Rolle spielt – das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, kurz: QNG.

Exkurs: Was ist das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)?

Das neue Siegel wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aufgelegt. Es fördert ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit. Vor allem aber schafft es eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln. Alle Details, wie man ein Siegel erlangt oder auch Beratende findet sind auf der Seite www.qng.info https://www.qng.info/ zusammengefasst.

Einige Werte des Siegels sind Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ist das ONG vollständig erstellt und darüber hinaus durch ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle bestätigt, erhöht das die mögliche Förderung.

Die Förderung erfolgt in zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Kredithöchstbeträgen

  1. Klimafreundliches Wohngebäude oder Klimafreundliches Nichtwohngebäude ohne QNG
    • Klimafreundliches WG bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
    • Klimafreundliches NWG bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben
  2. Klimafreundliches Wohngebäude oder Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit bestätigtem QNG
    • Klimafreundliches WG mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
    • Klimafreundliches NWG mit QNG bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben

Start des neuen Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ (WEF)

Die Bundesregierung hat zusätzlich ein weiteres Förderprogramm aufgelegt: „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Das Programm dient der Unterstützung von Familien mit Kindern mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum. Am 01.06.2023 trat es offiziell in Kraft und ermöglicht die Beantragung zinsverbilligter Kredite. Folgende Eckpunkte sind für das Förderprogramm voraussichtlich relevant:

Privatpersonen sind antragsberechtigt, sofern

  • sie das Objekt als Eigentümer (mind. 50% ET-Anteil) selber zu Wohnzwecken nutzen
  • mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • sie bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen und
  • sie kein Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) in Anspruch genommen haben.

Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude.

Die Förderung variiert – je nach Anzahl der Kinder und in Abhängigkeit vom QNG-Siegel liegen die Kredithöchstbeträge zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

Verschiedene Bausteine von Fördermöglichkeiten bieten Perspektiven

Insgesamt ergibt sich mit den sonstigen bestehend Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ein umfassender Baukasten von Fördermitteln für beinahe jeden Bedarf im Bereich des Wohneigentums. Teilweise sind diese sogar kombinierbar.

Wichtig! Förderanträge VOR Kaufvertragsabschluss / Baubeginn stellen!

Eine der wichtigsten Vorgaben der Förderprogramme ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Bei Ersterwerb ist der Antrag auf Fördermittel zwingend vor dem Notartermin, also vor Abschluss des Kaufvertrages zu beantragen.

Handelt es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau, so muss der Antrag vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen.

Hiervon gibt es keine Ausnahme! Auch mit dokumentiertem Beratungsgespräch ist eine spätere Antragstellung nicht mehr möglich!

Lassen Sie sich beraten – unsere Baufinanzierungsspezialisten finden mit Ihnen die perfekte Kombination.