
Fast alles lässt sich in irgendeiner Form absichern, aber natürlich macht nicht jede Versicherung für alle Menschen Sinn. Der Bedarf ist sehr individuell. Es gibt allerdings Versicherungen, die sind tatsächlich so wichtig, dass es die eigene finanzielle Existenz bedrohen kann, wenn man auf sie verzichtet. Eine davon ist die private Haftpflichtversicherung.
Warum kann das Fehlen einer Haftpflichtversicherung zur Bedrohung werden?
Nach dem Gesetz haften Privatpersonen für alle Schäden, die sie jemand anderem schuldhaft zugefügt oder verursacht haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Die Haftung gilt völlig unabhängig davon, ob der Schaden bewusst oder unbewusst verursacht wurde.
Bewusst verursachte Schäden hat natürlich jeder selber zu verantworten, hier greift keine Versicherung der Welt. Aber wie schnell passieren Missgeschicke völlig unvorhergesehen und ohne böse Absicht? Der verschüttete Rotwein auf der Couch von Freunden, das Handy der Freundin, welches ungewollt zu Boden fällt, oder das teure Rad des Nachbarn, das man versehentlich beschädigt. Alltagserlebnisse, die teuer werden können.
Das Worst-Case-Szenario: Unfälle
Die meisten Unfälle geschehen im Straßenverkehr. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Autofahrer verpflichtend, da das Unfallrisiko hier besonders hoch ist. Aber leider können auch Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr schnell in eine missliche Situation geraten.
Natürlich mag sich niemand vorstellen, selbst einen Unfall verantworten zu müssen. Und schon gar nicht, dass dabei potentiell Menschen zu Schaden oder sogar zu Tode kommen könnten. Umso wichtiger ist eine Privathaftpflichtversicherung, denn sie bietet auch für diesen Fall Schutz.
Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht werden.
Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert und es besteht zum Beispiel auch Versicherungsschutz:
- bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (zum Beispiel Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen)
- bei Vorfällen allgemein als Teilnehmerin und Teilnehmer, zu Fuß oder mit dem Rad (auch von Elektrofahrrädern) im Straßenverkehr
- als Teilnehmer bei privaten sportlichen Aktivitäten, bspw. Fußballspiel
- Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen
Übrigens: Der Schutz gilt auch im Ausland.
Es gibt Zusatzvereinbarungen, die außerdem sehr hilfreich, aber nicht in jedem Versicherungsangebot enthalten sind. Beispielsweise:
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
- Verlust von Schlüsseln (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene)
TIPP
Die Versicherung der Eltern greift nicht immer, endet aber auch nicht automatisch mit der Volljährigkeit der Kinder.
Lebensphase/Alter | Schüler | Bundesfreiwilligendienst | Azubi (erste Lehre) |
Student (Erststudium) |
Berufsstarter |
---|---|---|---|---|---|
Nicht volljährig | ü | ü | ü | ü | ü |
Volljährig | ü | ü | ü | ü | ! |
Verheiratet | ! | ! | ! | ! | ! |
ü = i. d. R. über die Eltern versichert
! = i. d. R. nicht automatisch über die Eltern versichert
Vergünstigte Tarife für junge Menschen
Besonders junge Menschen überlegen der Kosten wegen oft zwei Mal, welche Versicherungen sie benötigen. Die Privathaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall dabei sein. Viele Versicherungen bieten sogar spezielle Tarife für junge Leute an, häufig für die Altersgruppe zwischen dem 18. bis 27. Lebensjahr – bei dem Partner der Kreissparkasse, der Versicherungskammer Bayern, sogar bis zum vollendeten 31. Lebensjahr.
Die Tarife sind so aufgebaut, dass die jungen Kundinnen und Kunden beispielsweise den Top- oder Premium-Schutz meist bereits für einen geringeren monatlichen Beitrag erhalten. So sind sie auch mit kleinem Budget optimal für die Zukunft abgesichert. Und übrigens: Auch wenn sich die persönlichen Umstände ändern, kann der reduzierte Beitrag bestehen bleiben.
TIPP
Skifahren in Italien und Südtirol nur mit Versicherungsnachweis
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Skifahrende in Italien und Südtirol nachweisen können, dass sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen.
Es empfiehlt sich daher, eine Bestätigung für den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung mitzuführen.
Fazit:
Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es ist absolut ratsam, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden abzusichern – das sagt übrigens auch die Verbraucherzentrale.
Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um mögliche Schäden abzudecken – mindestens 10 Millionen, besser mehr. Lassen Sie sich beraten, um die passende Versicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Unsere Versicherungsspezialisten sind gerne für Sie da!