Die Karl und Maria Liebich Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, sozial und/oder gesundheitlich benachteiligten Menschen, die in den Landkreisen Starnberg und Landsberg leben, auf unbürokratischem Weg zu helfen. Stiftungsgründer Anton Liebich aus Perchting weiß selbst, wie sich finanzielle Not anfühlt: Er stammt aus einfachen bäuerlichen Verhältnissen und musste von Jugend an hart arbeiten, doch im Lauf seines Lebens konnte er sich damit ein Vermögen aufbauen. Die Idee, den erworbenen Wohlstand für gemeinnützige Zwecke einzusetzen, gründete sich auf dem Wunsch, der Gesellschaft etwas zurückzugeben – auch weil Liebich unverheiratet und kinderlos ist. So überließ er schon vor Jahren der Kirche Mariae Heimsuchung Perchting in der Pfarreiengemeinschaft Starnberg ein Grundstück zum Bau eines Kindergartens.
Der Weg zur Gründung: lang, aber erfolgreich
Im Jahr 2017 nahm dann der Plan einer Stiftung Gestalt an: In dem Starnberger Rechtsanwalt Aribert Müller, der für ihn erfolgreich in einem Rechtsfall tätig geworden war, fand Anton Liebich einen Mitstreiter und ging gemeinsam mit ihm das Vorhaben an. Zum Andenken an seine Eltern wählte er dafür den Namen Karl und Maria Liebich Stiftung. Er selbst zieht es vor, im Hintergrund zu bleiben und kein Aufsehen um seine Person zu machen.
Der Weg vom Plan bis zur Realisierung erwies sich dann als unerwartet lang und hindernisreich. Viele Behördengänge waren notwendig, viel Papierkrieg zu bewältigen, sodass es über ein Jahr dauerte, bis die Regierung von Oberbayern das Projekt staatlich anerkannte. Am 21. August 2018 wurde die Karl und Maria Liebich Stiftung rechtswirksam als gemeinnützige Einrichtung eingetragen. Aribert Müller ist Vorstand, seine Ehefrau fungiert als Stellvertreterin. Damit fällt ihnen die Aufgabe zu, eingehende Förderanträge zu sichten sowie zu prüfen und – wenn der Antrag berechtigt erscheint – die benötigten Mittel zu bewilligen und auszuzahlen. Das kann etwa die Überbrückung einer Kostenlücke sein, wenn die Krankenkasse notwendige Hilfsmittel nur teilweise bezahlt, die Finanzhilfe beim Kauf eines dringend benötigten Haushaltsgegenstands oder die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für Kinder sozial schwacher Eltern.
Das sind nur einige Beispiele für viele – tatsächlich hat die Karl und Maria Liebich Stiftung ein breit angelegtes Spektrum an Fördermöglichkeiten.
Die Mittel sind da, an Bekanntheit mangelt es noch
Das aktuelle Problem: Die Stiftung ist noch zu wenig bekannt und somit kommen die Anträge bislang eher spärlich. „Dabei wollen wir ja helfen, und Geld ist genug da“, betont Rechtsanwalt Müller. „Bei uns muss auch niemand befürchten, dass ein Antrag auf die lange Bank geschoben wird. Im Gegenteil: Unser Ziel ist eine wirklich schnelle und unbürokratische Abwicklung, gerade wenn beispielsweise Hartz-4-Anträge über Monate verschleppt werden. So etwas soll es bei unserer Stiftung nicht geben.“
In der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg, bei der das Stiftungskonto geführt wird, hat er dabei den perfekten Finanzpartner – ebenfalls unbürokratisch, vom persönlichen Kontakt geprägt und immer auf kurzem Weg erreichbar. Für Betreuerin Johanna Schmid findet Müller uneingeschränktes Lob: „Sie hat für alles ein offenes Ohr, die Zusammenarbeit klappt fantastisch, auch telefonisch auf Zuruf – das ist für unsere Zwecke einfach ideal.“
Jetzt fehlt es nur noch an Gelegenheiten, die vorhandenen Mittel auch zu vergeben.
Wer selber in Nöten ist oder bedürftige Menschen in seiner Umgebung kennt, kann sich gerne direkt an die Stiftung wenden: Sie ist unter 08151 7636 telefonisch, per E-Mail unter info@ra-mueller-starnberg.de und postalisch an Kanzlei Müller & Seiferth, Münchner Straße 19a in 82319 Starnberg erreichbar.