Vor wenigen Tagen erhielt die Bundesregierung grünes Licht für ihr neues Investitionssofortprogramm – es soll den Unternehmen konkrete Investitionsanreize bieten und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Die Maßnahme soll im Detail dazu beitragen, Innovationen zu fördern, die Digitalisierung voranzutreiben und nachhaltige Technologien in der deutschen Wirtschaft zu implementieren.

Die Idee dahinter

Das Programm setzt auf eine Kombination aus finanziellen Förderungen, steuerlichen Erleichterungen und Bürokratieabbau, um Unternehmen bei ihrer Investitionsplanung zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf den Bereichen Digitalisierung, nachhaltige Technologien und Innovationen.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen so dabei unterstützt werden, ihre Investitionen effizient umzusetzen und die Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft voranzutreiben. Die langfristigen Entlastungen dienen dabei nicht nur als Anreiz, sondern auch der gesamten Planungssicherheit der Unternehmen.

Die Bausteine des Investitionssofortprogramm

Der Abschreibungs-Booster

Für Ausrüstungsinvestitionen die im Zeitraum 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 getätigt werden gilt eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr können erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können. Das Ziel: die Absetzung senkt die Steuerlast der Unternehmen sofort nach den getätigten Investitionen – was zu einer höheren Liquidität führt und gleichzeitig Investitionsanreize setzt.

Weniger Körperschaftssteuer für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt, um die Steuerbelastung für Unternehmen deutlich zu verringern. Geplant ist, die Steuer in fünf Schritten jedes Jahr um jeweils ein Prozent zu senken – von derzeit 15 Prozent auf schließlich nur noch 10 Prozent. Ab 2032 wird die Gesamtsteuerbelastung dann bei etwa 25 Prozent liegen, im Vergleich zu aktuell knapp 30 Prozent.

Investitionsbooster für die betriebliche E-Mobilität

Die Anschaffung von betrieblich genutzten E-Autos wird steuerlich noch attraktiver: Bereits im Jahr der Anschaffung können 75 Prozent der Kosten sofort abgeschrieben werden.

Diese Regelung gilt für E-Autos, die zwischen dem 30. Juni dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 neu gekauft werden. Außerdem wird die steuerliche Förderung für elektrische Dienstwagen auf teurere Modelle ausgeweitet: Die maximale Bruttopreisgrenze, bis zu der die besondere steuerliche Vergünstigung gilt, wird von 70.000 auf 100.000 Euro erhöht.

Ausweitung der Forschungszulage

Um Investitionen in Forschung noch attraktiver zu machen, wird die Forschungszulage erweitert. Das bedeutet, dass Unternehmen künftig bis zu zwölf Millionen Euro jährlich für ihre Forschungsprojekte steuerlich geltend machen können – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen zehn Millionen Euro. Diese Regelung gilt von 2026 bis 2030.

Außerdem werden die förderfähigen Anwendungen erweitert, sodass noch mehr innovative Projekte profitieren können. Um die Beantragung einfacher und weniger bürokratisch zu gestalten, werden pauschale Abschläge eingeführt, die den Prozess deutlich erleichtern und die Bürokratie verringen.

Ziel dieser besonderen Maßnahme ist einerseits natürlich Forschung und Entwicklung in Deutschland weiter vorantreiben. Vor allem aber soll sie Unternehmen ermutigen, innovative Ideen zur Umsetzung zu bringen.

Insgesamt: viele neue, attraktive Möglichkeiten

Das gesamte Paket „Investitionssofortprogramm 2025“ bietet Unternehmen einige neue Chancen, Investitionen gezielt zu steuern und von staatlichen Unterstützungen zu profitieren.

Seit dem 01.07.2025 gibt es außerdem neue Förderkredite von KfW und Landesbanken. Auch diese setzen den Fokus speziell auf Innovation und Digitalisierug. Die Förderprogramme bieten attraktive Zinsvorteile, Tilgungserleichterungen und Zuschüsse. Im Zusammenspiel mit den neuen Investitionssofortmaßnahmen des Bundes ergibt sich ein bunter Strauß an Möglichkeiten.

Lassen Sie sich beraten. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater finden gerne mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Investitionspläne.