Gibt es Immobilienbesitz, so macht dieser oft den Löwenanteil eines Privatvermögens aus – nicht nur in unserer Region, wo Immobilien ohnehin sehr hoch bewertet werden.

Da wundert es nicht, dass alle Geschäfte rund um Immobilien eine gute Vorbereitung benötigen, damit alles reibungslos abläuft. Ganz egal, ob es sich um einen Kauf, eine Vermietung oder um einen Verkauf handelt.

Wichtige Unterlagen für einen Immobilienverkauf

Selbst wenn schon eine erste Preisvorstellung existiert – und das ist bei den meisten Immobilienbesitzern der Fall – ist es ratsam, das Objekt von einem seriösen und kompetenten Experten bewerten zu lassen. Aber schon bevor es dazu kommt, gilt es, alle Unterlagen zusammenzusuchen, die für einen Hausverkauf benötigt werden.

Einige der Unterlagen sind Pflicht, müssen gesondert beschafft oder für den Notar vorbereitet werden, andere wiederum sind empfehlenswert, um sie potentiellen Käufern vorlegen zu können.

Damit von der betreffenden Immobilie ein aussagekräftiger Steckbrief, das sogenannte Exposé, erstellt werden kann, sind ebenso Unterlagen wünschenswert. In der Kreissparkassen werden Kunden bei der Beschaffung der Unterlagen von den Maklern gern unterstützt. Hier geht es vor allem um Antworten auf die Fragen der Lage, Größe, Ausstattung und den Eigentumsverhältnissen.

Ein Überblick:

  • Grundbuch- Auszug
    • Im Grundbuch sind alle Eigentumsverhältnisse, Rechte und Lasten von Grundstücken bzw. Immobilien aufgeführt. Dies beinhaltet unter anderem Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte. Nur Personen mit „berechtigtem Interesse“, wie unter anderem Eigentümer, Erben oder Gläubiger der Grundpfandrechte dürfen das Grundbuch einsehen. Der Auszug aus dem Grundbuch sollte aktuell sein und kann beim ortszuständigen Amtsgericht gegen Gebühr beschafft werden.
  • Flurkarte
    • Sie gibt Auskunft über das konkrete Grundstück mit dem darauf befindlichen Objekt, zeigt die Lage in der Gemarkung, die Grenzen und nachbarschaftliche Flächen. Einen Auszug der Flurkarte erhält man gegen Gebühr beim Katasteramt.
  • Lageplan
    • Schon im Rahmen eines Bauantrags wird ein Lageplan benötigt. Er wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für das jeweilige Baugrundstück gefertigt. Er umfasst nicht nur Eckdaten des Grundstücks, sondern auch Geländehöhen, First- und Traufhöhen der vorhandenen Bebauung, Bäume, befestigte Flächen, und vieles mehr.
  • Grundriss
    • Er ist oft das wichtigste Papier für Kaufinteressenten, denn er zeigt die gesamte räumliche Aufteilung, Anordnung von Treppen, Zugängen und Fenstern.
    • Bei älteren Gebäuden kann es sinnvoll sein, für den Verkauf einen neuen Grundriss erstellen zu lassen, der mögliche Umbauten berücksichtigt, also Optionen aufzeigt.
  • Energieausweis
    • Bereits seit 2007 besteht für die meisten Wohnimmobilien gem. GEG (Gebäudeenergiegesetz) die Pflicht, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorzulegen.
    • Vermieter oder Verkäufer erfüllen ihre gesetzliche Pflicht, solange der Ausweis nicht älter als zehn Jahre (gerechnet ab Ausstellungstag) ist.
  • Eine Kopie der Bauakte
    • Alle Bauaufsichtsbehörden führen Bauaktenarchive. Die Bauakte enthält alle Schriftstücke, Grundrisse, Statiken, Flächenberechnungen und Baupläne, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen.
    • Wer die Bauakte einsehen möchte, muss ein begründetes Interesse nachweisen. Dafür genügt bspw. ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges, eines notariellen Kaufvertrages oder eines Erbscheines.
  • Wohnflächenberechnung
    • Eine Wohnflächenberechnung ist gem. Wohnflächenverordnung (WoFlV) zwar nur für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend. Dennoch ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Bemessung des Wertes der Immobilie. Oft ist sie auch Teil der Bauakte.

Bei Immobilien im Teileigentum sollten außerdem folgende Unterlagen vorliegen:

  • Teilungserklärung
    • Sie regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Ohne sie ist ein Verkauf einer Immobilie im Teileigentum nicht möglich. Daher ist sie ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufvertrages und nur notariell beglaubigt gültig.
  • Eigentümer-Versammlungsprotokolle
    • Diese Versammlungen müssen gem. WEG (Wohneigentümergesetz) einmal pro Kalenderjahr stattfinden
    • In ihr befinden sich alle Entscheidungen der ET-Gemeinschaft bzgl.
      • baulichen Veränderungen und entsprechenden Aufwendungen
      • ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahmen
      • Gebrauchsregelungen des Gemeinschaftseigentums
      • Instandhaltung des Eigentums
      • Höhe der Rücklagen und
      • Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Wie eine Immobilie an den Markt geht

Sind alle Unterlagen zusammengetragen, beginnt erst die eigentliche Arbeit – denn im nächsten Schritt geht es an die Bewertung der Immobilie. Hier fließt natürlich auch der allgemeine Grundzustand des Objektes mit ein, also Dinge, wie Alter und Zustand von Fenstern, der Heizung, Sanitäreinrichtungen und vielem mehr.

Die aus der Besichtigung resultierende Beurteilung und zugehörige Fotos werden dann zusammen mit den anderen Informationen genutzt, um das Exposé zu gestalten. Damit geht die Immobilie dann schließlich, als umfassend beschriebenes Angebot, an den Markt.

Wird ein Makler mit all diesen Aufgaben betraut, muss der Verkaufende „nur“ das Exposé genehmigen.

Selbst die Sondierung eingehender Anfragen von Interessenten kümmert den Verkaufenden dann nicht mehr. Die Makler übernehmen die Auswertung der Anfragen, wählen passende Interessenten aus, vereinbaren Besichtigungstermine und führen diese auch durch.

Übrigens: Es ist grundsätzlich kein Problem, wenn das Objekt noch bewohnt wird. Die Terminabsprache der Besichtigungen erfolgt dann in direkter Absprache mit den Bewohnern/Eigentümern.

Überhaupt passiert bei den Immobilienmaklern der Kreissparkasse alles in enger Abstimmung mit den verkaufenden Kunden.

Makler mit fundierter Ausbildung für professionelle Unterstützung

Die Makler der Kreissparkasse verfügen zudem über eine fundierte und umfassende Ausbildung, was in dieser Branche leider keine Selbstverständlichkeit ist.

Tipp! Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist in Deutschland nicht geschützt. So gibt es auch keine offizielle Berufsausbildung. Grundsätzlich kann sich also jeder Makler nennen, der Wohnungen und Häuser vermittelt, egal ob mit oder ohne fachliche Qualifikation. Bei der Kreissparkasse hingegen führt der Weg zur Maklertätigkeit über die Ausbildung zu Immobilienkaufmann bzw. Immobilienkauffrau. Darüber hinaus ist für eine stetige Fort- und Weiterbildung der Maklerinnen und Makler gesorgt.

Egal um welches Immobilienthema es sich dreht – Kauf, Verkauf oder auch Vermietung, die Experten aus den Immobiliencentern der Kreissparkasse sind gerne für Sie da.

Sie haben Fragen? – Nehmen Sie Kontakt auf, die Beraterinnen und Berater freuen sich auf Sie!