Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. Diese Gemeinschaft besteht aus allen Eigentümern der Immobilie oder Wohnanlage. Die Gemeinschaft ist verantwortlich für die Pflege und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Eigentumsanteile. Dazu gehören beispielsweise der Eingangsbereich, das Treppenhaus und der Garten. Um die daraus entstehenden Aufgaben und Verpflichtungen zu organisieren, wird in der Regel eine Hausverwaltung eingesetzt. All dies verursacht natürlich auch Kosten – und damit sind wir beim Thema Hausgeld.
Was ist das Hausgeld
Das Hausgeld ist ein monatlicher Betrag, den Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für den Betrieb, die Instandhaltung, die Verwaltung und die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zahlen. Es deckt Kosten für Reparaturen, Reinigung, die Hausverwaltung und die Rücklagenbildung für zukünftige Sanierungen ab.
Die Höhe des Hausgelds wird einmal jährlich auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Die Hausverwaltung legt einen Wirtschaftsplan vor, der die zu erwartenden Kosten aufzeigt. Die Eigentümer stimmen dann ab und eine einfache Mehrheit genügt zur Annahme.
Der Gesamtbetrag wird dann in der Regel, anteilig nach dem Miteigentumsanteil heruntergebrochen, auf die Wohnungen verteilt. Wer einen größeren Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum hat, zahlt entsprechend mehr. Das Wohnungseigentumsgesetz legt dazu in § 16 Absatz 2 fest, dass sich der Anteil grundsätzlich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile bestimmt. In der Teilungserklärung finden sich die Informationen zu dem persönlichen Miteigentumsanteil und den geltenden Regelungen.
TIPPs für künftige Eigentümerinnen und Eigentümer:
Wer eine Wohnung kauft, sollte sich unbedingt vorab über die Höhe des Hausgelds, den aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage und etwaige geplante Maßnahmen wie Reparaturen oder Sanierungen informieren. Die Informationen finden sich in den Protokollen sowie den jährlichen Wirtschaftsplänen der letzten Eigentümerversammlungen.
Das ist wichtig, um einen Eindruck über den Zustand der Immobilie und ggf. anstehende Kosten zu erlangen, denn alle Kosten der Instandhaltung des Gemeinschaftsgutes werden entsprechend der Eigentumsanteile auf die Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt. Die Protokolle können Ihnen zudem Aufschluss darüber geben, wie einig sich die Eigentümergemeinschaft ist und welche Themen besonders wichtig sind.
Was gehört zum Hausgeld und was nicht?
| Kosten, die beispielsweise im Hausgeld enthalten sind ✓ |
Kosten, die beispielsweise nicht im Hausgeld enthalten sind X |
|---|---|
| Instandhaltung gemeinschaftlicher Flächen (Aufzug, Fahrradkeller, Spielplatz, Tiefgarage etc.) | Grundsteuern |
| Betriebskosten wir Abfallentsorgung, Gartenpflege, Reinigungsdienst etc. | Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen (seit 01.07.2024) |
| Hausverwaltungskosten | Kosten für individuelle Versicherungen (z. B. Hausratversicherung) |
| Wohngebäudeversicherung | |
| Rücklagenbildung für zukünftige Sanierungen |
Übrigens kann bei Vermietung ein Teil der Kosten aus dem Hausgeld auf die Mietenden umgelegt werden – beispielsweise Kosten für Strom und Heizung für die gemeinschaftlich genutzten Flächen, für den Hausmeister oder die Hausmeisterin und für die Wohngebäudeversicherung.
Wohngeld vs. Hausgeld vs. Nebenkosten
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung von Wohngeld und Hausgeld. Während das Hausgeld die Kosten für die gemeinschaftlichen Bereiche abdeckt, ist das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss für bestimmte Bürgerinnen und Bürger.
Das Hausgeld ist auch nicht das gleiche wie die Nebenkosten, die bei Vermietung von Mieterin oder Mieter zu zahlen sind. Zwar handelt es sich um einen Teil der Nebenkosten, wie Strom und Heizung für Gemeinschaftsflächen, aber Instandhaltungsrücklagen gehören beispielsweise nicht zu den klassischen Nebenkosten einer Wohnung.
Fazit
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine spannende Entscheidung, die jedoch auch mit regelmäßigen Kosten verbunden ist. Das Hausgeld spielt dabei eine zentrale Rolle. Informieren Sie sich gründlich über die Höhe des Hausgelds und die Instandhaltungsrücklage, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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