Sie haben sich weitgehend etabliert, die vermögenswirksamen Leistungen. Viele Arbeitgeber haben darin ein wirksames Mittel der Mitarbeiterbindung und Wertschätzung erkannt.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL) und wer hat Anspruch darauf?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) setzen sich aus einem Arbeitgeberanteil (maximal 40 € pro Monat) und optional einem freiwilligen Arbeitnehmeranteil (ohne Obergrenze) zusammen. Das Geld dient, wie der Name schon erahnen lässt, dem Vermögensaufbau und kann daher nur in bestimmten, dafür vorgesehenen Verträgen angelegt werden, zum Beispiel in einem VL-Bausparvertrag oder in einem VL-Fondssparplan.

Grundsätzlich können Angestellte, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldaten und Soldatinnen mit einem entsprechend förderfähigen Sparvertrag die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.

TIPP – auch wer keine VL vom Arbeitgeber erhält, kann diese anlegen
Ja, das geht tatsächlich auch, wenn der Arbeitgeber selbst keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt. Denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Teile des Arbeitslohns ihrer Beschäftigten vermögenswirksam für diese anzulegen, auch wenn sie selber keine VL dazugeben. Die Beiträge für diese Geldanlage muss dafür von den Arbeitgebern allerdings direkt vom Gehalt auf die entsprechenden Sparverträge abgeführt werden, sonst verfällt der Anspruch auf staatliche Förderung. Natürlich bedeutet dies, dass der Brutto-Lohn sich um diesen Betrag verringert.

Nachfragen kann sich also lohnen!

Der Staat belohnt mit der Arbeitnehmersparzulage

Für diese Art Vermögensaufbau gibt es eine Art staatliche Belohnung – die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings erhält diese Zuzahlung nur, wer auch berechtigt ist, und das wiederum ist abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen.

Zu Beginn des Jahres 2024 wurden die Fördergrenzen für wohnungswirtschaftliches Sparen, also Bausparen, deutlich angehoben und mit den Höchstbeträgen für das Fondssparen gleichgesetzt:

von 17.900 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete auf nun 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften.

Damit haben nun deutlich mehr Beschäftigte als bisher die Möglichkeit, sich die zusätzliche Finanzspritze des Staates zu sichern.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Höhe der Sparzulage hängt wiederum von der Höhe und Art der vermögenswirksamen Leistungen ab.

Gezahlt werden hier beim Bausparen 9% der jährlichen Sparsumme bis zu 470 Euro bzw. 940 Euro. Beim Fondssparen sind es bis zu 20% auf maximal 400 Euro bzw. 800 Euro im Jahr.

Verträge zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen haben eine gesetzliche vorgegebene Mindestlaufzeit von sechs Jahren. Hinzu kommt, dass der Vertrag anschließend bis zu einem Jahr ruhen muss, bevor der Sparer über das angesparte Geld verfügen kann.

Die Übersicht veranschaulicht die möglichen Erträge, die während dieser Laufzeit zusammenkommen können:

*Laufzeit Bausparen: mindestens 6 Jahre plus ein Jahr Ruhezeit, Fondssparen: 6 Jahre plus maximal ein Jahr Ruhezeit

Wie kommt man an die Zulage

Über die Steuererklärung ist die Sparzulage unkompliziert zu beantragen und kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend für das abgelaufene Sparjahr gestellt werden.

Und: Es ist möglich, die Sparzulage auch für zwei Verträge (Bausparen und Fondssparen) zu beziehen, sofern bei beiden Verträgen die beschriebenen Vorgaben für vermögenswirksame Leistungen erfüllt werden. Bei voller Ausnutzung der Fördermöglichkeiten können Alleinstehende so bis zu 123 Euro jährlich erhalten, Verheiratete sogar bis zu 246 Euro.

Bausparer oder Fondssparen

Während ein Fondssparplan mit einer höheren Arbeitnehmersparzulage und guter Rendite punktet, ist ein Bausparvertrag besonders gut für alle geeignet, die in Zukunft bauen, kaufen oder sanieren möchten. Während der Ansparphase sichern sich die Anleger bereits die niedrigeren Darlehenszinsen und in der Finanzierungsphase können die VL auch zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. So kann man die Darlehensschulden schneller reduzieren und auch Zinsen sparen.

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