Teilnahmebedingungen

Für das „Kinoevent 2023_Aquaman2“-Gewinnspiel der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

(nachstehend Kreissparkasse genannt)

1. Wer darf teilnehmen?

Am „Kinoevent 2023_Aquaman2“-Gewinnspiel teilnehmen können alle Personen von 18 bis 27 Jahren, die Kunden der Kreissparkasse sind. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse sowie deren Familienangehörige.

2. Ablauf und Termine

Die Aktion besteht aus insgesamt einem Gewinnspiel auf dem Blog der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (www.kskmse.blog). Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch vollständiges Ausfüllen des Teilnahmeformulars am Ende des Beitrags im Blog.

Teilnahmeschluss ist am 01.12.2023 um 23:59 Uhr. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit, an dem an dem das Teilnahmeformular zum betreffenden Gewinnspiel ausgefüllt und abgeschickt wurde.

Jeder Teilnehmer kann mit einer Antwort teilnehmen. Mehrfachantworten werden nicht zur Gewinnermittlung herangezogen.

Die Gewinnerinnen bzw. die Gewinner werden von der Kreissparkasse nach Abschluss des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter den gültigen Antworten ermittelt und per Direktnachricht benachrichtigt.

Die Gewinner werden von der Kreissparkasse nach Abschluss des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter den gültigen Antworten ermittelt und via E-Mail bis 13. Dezember 2023 benachrichtigt. Der Gewinn kann frühestens ab 11.12. bis zum 21.12.2023 um 12:30 Uhr jeweils zu den Öffnungszeiten in den Filialen der Kreissparkasse abgeholt werden. Es entstehen keinerlei Folgekosten. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann weder ausgezahlt noch umgetauscht werden.

Holt ein Gewinner seinen Gewinn nicht bis 21.12.2023 in der Filiale der Kreissparkasse ab, verfällt sein Gewinn ersatz- und anspruchslos.

3. Gewinn

Nach Teilnahmeschluss verlost die Kreissparkasse unter allen Teilnehmern 120 x 2 Karten für „Aquaman 2 – Lost Kingdom“ am 21. Dezember 2023 im Gloria-Palast in München (Beginn ca. 20.45 Uhr, bzw. siehe Eintrittskarte).

4. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter ist die

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München
Telefon: 089 23801 0
E-Mail: online@kskmse.de

Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Inanspruchnahme einer Leistung der Kreissparkasse ab.

5. Gespeicherte Daten und Datenschutz

Die Gewinner können auf dem Blog der Kreissparkasse unter www.kskmse.blog mit ihrem angegebenen User-Namen veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des Gewinnspiels nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.

6. Welches Recht gilt?

Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ausschluss

Kommentare, die gegen die guten Sitten, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Kreissparkasse ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Kreissparkasse unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmer und/oder der Kreissparkasse.

Stand 05.11.2023

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