Die Wettbewerbe der Fußballjugend um die Ehrenpreise und Förderprämien der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg sind ausgeschrieben für Mannschaften der Altersklassen U 11, U12/U13 der Fußballvereine und -Abteilungen des Landkreises Ebersberg, die dem BFV (Bayerischer Fußball-Verband) angeschlossen sind.
Die Ausspielung erfolgt im KO-System. Teilnahmeberechtigt sind auch Spielgemeinschaften, sofern einer der Vereine aus dem Kreis Ebersberg kommt. Die Spielgemeinschaften müssen dem BFV gemeldet sein.
Reglement zum
Kreissparkassen-Fußball-Cup 2024/2025

1. Der Pokal
Der Wanderpokal, den die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg gestiftet hat, wird jährlich einmal ausgespielt. Die Termine sind den jeweiligen Spielplänen zu entnehmen. Der Pokal wird nach der Satzung und Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes ausgespielt.
2. Teilnahme
Teilnehmen kann jeder Fußballverein der Landkreise München, Starnberg und Ebersberg mit einer B-Junioren-Mannschaft, die beim BFV gemeldet ist. Spielgemeinschaften können teilnehmen, wenn mindestens ein beteiligter Verein seinen Sitz in einem der drei genannten Landkreise hat. Die Mannschaftsmeldung erfolgt über den Meldebogen des BFV gemäß gesonderter Information durch die Spielleitung.
3. Ansprechpartner
Spielleiter des Wettbewerbes ist Markus Böttinger (BFV). Die Spieltermine und Spielverlegungen sind frühzeitig mit dem Spielleiter abzusprechen. Die Schiedsrichtereinteilung erfolgt über die verantwortlichen Schiedsrichter-Gruppen. Spielabsagen können nur über den Spielleiter vorgenommen werden und werden dem Sportgericht gemeldet. Der Platzverein hat den Spieltermin, auf den er sich mit dem Gegner geeinigt hat, mindestens drei Tage vor Spielbeginn schriftlich dem Spielleiter zu melden.
Verantwortliches Sportgericht: Jugendsportgericht Oberbayern 4
E-Mail-Kontakte:
Spielleiter: Markus Böttinger
E-Mail: jugendleitung@tsv-oberpframmern.de
Organisation: Michael Baier
E-Mail: michael.baier@kskmse.de
4. Durchführung des Wettbewerbes
Die Pokalrunde wird als einfache K.O.-Runde durchgeführt (siehe BFV).
- Die gemeldeten Mannschaften werden entsprechend dem Sitz ihres Vereins auf zwei Regionalturniere West und Ost verteilt. Die Einteilung hängt von der
Anzahl der gemeldeten Mannschaften ab. - In der ersten Runde spielen alle gemeldeten Mannschaften, wobei Freilose möglich sind. Die weiteren Runden werden jeweils bis zu einem seitens der
Pokalausrichter benannten Termin durchgeführt. - Das Heimrecht im jeweiligen Spiel hat immer die niederklassigere Mannschaft. Bei Gleichheit der Spielklasse ist das Ergebnis der Auslosung ausschlaggebend.
- Pro Region gibt es ein Finale, in dem der Regionalsieger ermittelt wird.
- Die beiden Sieger ermitteln im Rahmen einer Finalveranstaltung den Kreissparkassen-Fußball-Cupsieger. Je nach Witterung kann dieses Spiel auch auf Kunstrasen stattfinden.
Von den Auslosungen der einzelnen Runden werden die Vereine direkt vom Spielleiter verständigt. Platztausch unter den Vereinen ist möglich. Die vorgegebenen Termine sind jedoch unbedingt einzuhalten.
Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Minuten mit 15 Minuten Pause. Die Spiele werden ohne Verlängerung durchgeführt. Endet ein Spiel unentschieden, so folgt ein sofortiges Elfmeterschießen.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft kommt die andere Mannschaft eine Runde weiter. Der nichtangetretene Verein hat keinen Anspruch auf die Antrittsprämie (siehe auch Punkt 7).
5. Spielgemeinschaften
Nehmen Spielgemeinschaften am Pokal teil, bei denen angeschlossene Vereine in zwei Spielgemeinschaften vertreten sind – die Federführung muss unterschiedlich sein – darf ein Spieler nur in einer dieser Mannschaften am Pokal mitwirken. Scheidet die betroffene Mannschaft aus, ist das Spielrecht für die bereits eingesetzten Spieler für den weiteren Pokal verwirkt.
6. Kostenerstattung für Schiedsrichter
Schiedsrichterkosten werden von den Vereinen zunächst verauslagt und von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg erstattet.
Die Quittungen adressieren Sie unter Angabe Ihrer Bankverbindung bitte an
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Vorstandsstab/Kommunikation
Michael Baier
80279 München
und übermitteln sie per Post, E-Mail (michael.baier@kskmse.de) oder über eine der Geschäftsstellen der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg. Ihre Auslagen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
7. Antritts- und Siegprämien
Jede Mannschaft, die zur ersten Runde des Cups antritt, erhält von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg einen Original-Bundesliga-Spielball.
Bei den beiden Regionalfinals gibt es folgende Siegprämien:
Der Gewinner des Regional-Cups erhält | € 300,– |
der Zweitplazierte erhält | € 200,– |
Die Siegermannschaft bekommt jeweils einen Pokal zum Verbleib.
Beim Kreissparkassen-Fußball-Cup-Finale gibt es folgende Siegprämien:
Der Gewinner des Kreissparkassen-Fußball-Cups | € 500,– |
der Zweitplazierte erhält | € 400,– |
Die beiden Teams bekommen einen Medaillensatz und je einen Pokal zum Verbleib. Die Siegermannschaft erhält zusätzlich den Wanderpokal zum Verbleib für ein Jahr.
Der Cup wird als Wanderpokal ausgespielt und geht in das Eigentum eines Vereins über, wenn dieser den Pokal dreimal hintereinander in ununterbrochener Reihenfolge oder insgesamt zum fünften Mal gewonnen hat. Die Gravur der jährlichen Sieger wird durch die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg veranlasst.
8. Zugriffsrecht auf den Wanderpokal
Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg kann den Wanderpokal für Ausstellungen und Werbezwecke jederzeit vom jeweiligen Cup-Inhaber ausleihen.
9. Sonstiges
Es gilt das Privatspielrecht.
Das verantwortliche Sportgericht ist das Jugendsportgericht Oberbayern 4 (Prof. Dr. Christian Fröba).
10. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbes gespeichert und an die unmittelbar daran beteiligten Personen weitergeben und von diesen genutzt (dazu zählen insbesondere das Sportgericht und der Spielleiter). Mit der Mannschaftsmeldung bestätigt der Verein, dass alle teilnehmenden Spieler und deren Erziehungsberechtigte, mit der Verwendung von wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten (dazu zählen z.B. der Name in der
Mannschaftsaufstellung und bei der Nennung der Torschützen) und von für den Veranstalter aufgenommenen Foto- und/oder Filmaufnahmen für die folgenden Zwecke einverstanden sind:
Der Veranstalter verwendet die personenbezogenen Daten mit Bezug auf den Wettbewerb für die Veröffentlichung auf der Webseite des Wettbewerbs sowie auf den Präsenzen des Veranstalters in sozialen Netzwerken (dazu zählen unter anderem Facebook, Twitter und YouTube) und für Veröffentlichungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (dazu zählt unter anderem der Versand an die lokale Presse). Die Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann für die Zukunft jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei einer Veröffentlichung im Internet die Fotos weltweit abgerufen, gespeichert und über Suchmaschinen aufgerufen werden können. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte die Inhalte mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Inhalte anderen Zwecken verwenden oder sie verändern.
11. Schlußbestimmung
Jeder Teilnehmer, der seine Meldung abgibt, akzeptiert die Bestimmungen des BFVs bzw. das vorliegende Reglement.
Der Kreissparkassen-Fußball-Cup im Internet: www.ksk-fc.de
München, August 2024