Jeder weiß, dass ein Rechtsstreit teuer werden kann. Ihn zu vermeiden macht also auch aus finanzieller Sicht Sinn. Aber manchmal hat man keine Wahl. Eine Rechtschutzversicherung ist dann sprichwörtlich „Gold wert“.

In vielen Streitfällen des alltäglichen Lebens eröffnet eine Rechtschutzversicherung einen finanziellen Spielraum. Bereiche in denen es zu Streitigkeiten kommen kann, gibt es mehr als man annehmen möchte und in vielen bewegen wir uns täglich. Um dann am Ende nicht eventuell auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen zu bleiben, zahlen sich „Erste Hilfe“ im Rechtschutzfall und eine gute Rechtsschutzversicherung aus. Hier ein paar Beispiele alltäglicher Sachverhalte, die beinahe jeden treffen könnten:

Streitigkeiten mit Online-Händlern, in Steuerthemen, die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und vielem mehr.

  • Privat-Rechtschutz

Auseinandersetzungen im Straßenverkehr – wenn beispielsweise Unfallgegner jegliche Schuld bestreiten, Bußgelder ungerechtfertigt erscheinen oder die Werkstatt überteuerte Rechnungen stellt.

  • Verkehrs-Rechtschutz

Rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, falls dieser beispielsweise mit Kündigung droht oder das Arbeitszeugnis schlechter ausfällt, als angemessen.

  • Berufs-Rechtschutz

Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter, durch Unstimmigkeiten in Sachen Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder auch Mieterhöhungen.

  • Miet-Rechtschutz (enthalten im Rechtsschutz-Baustein Haus & Wohnung)

Wer versichert ist, kann derartigen Auseinandersetzungen etwas gelassener entgegenblicken. Die Belastung ist durch die Streitigkeit selbst oft schon groß genug – gut also, wenn man sich nicht auch noch über jeden Cent Gedanken machen muss.

Was die Rechtschutzversicherung zahlt

Im Fall einer rechtzeitig abgeschlossenen und für den vorliegenden Streitfall gültigen Rechtschutzversicherung, zahlt diese die Kosten

  • der Rechtsanwälte,
  • des Gerichts,
  • eines Sachverständigen,
  • des Gerichtsvollziehers,
  • für Entschädigung etwaiger Zeugen,
  • Reise- und ggf. Dolmetscherkosten, sollte die Auseinandersetzung vor einem ausländischen Gericht stattfinden.

Übernommen werden die besagten Kosten bei den meisten Versicherungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Der Verbraucherschutz empfiehlt eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 300.000 Euro bei Abschluss eines Vertrages zu vereinbaren.

Tipp: Bei dem Absicherungsangebot der Kreissparkasse ist die Versicherungssumme von Haus aus
unbegrenzt.

Wichtig! Die Versicherungen müssen stets vor dem ursächlichen Entstehen der Streitigkeit abgeschlossen worden sein. Um das sicherzustellen, gilt in der Regel die Einhaltung einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluss – so auch bei dem Angebot der Kreissparkasse.

Versicherungsumfang inklusive Rechtsberatung

Rechtschutzversicherungen werden oft in einer Art Baukastensystem angeboten. So kann man genau die Bereiche wählen, in welchen man selber ein erhöhtes Konfliktrisiko fürchtet. Die ÖRAG Rechtschutzversicherungs-AG steht hinter den Rechtschutzversicherungen der Versicherungskammer Bayern, dem Partner der bayerischen Sparkassen. Sie bietet vier Bausteine, die teilweise einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden können: Privat, Verkehr, Haus & Wohnung und Beruf.

Der Baustein Privat-Rechtschutz ist die Basis für die Tarifbausteine „Haus & Wohnung“ und „Beruf“ und beinhaltet auch den telefonischen Rechts¬service MEINRECHT. Dieser umfasst die Erste Hilfe im Rechtschutzfall, eine Anwaltsempfehlung, telefonische Rechtsberatung und auch Mediation.

Die „Privat-Rechtschutz“ kann auch als einzeln abgeschlossen werden, ebenso wie der Tarif „Verkehrs-Rechtschutz“.

Tipp: Mit Hilfe des Tarifrechners lassen sich online die Zusammenstellungen wählen und der monatliche Beitrag errechnen – völlig unverbindlich.

Engste Familie ist automatisch mitversichert

Der Lebenspartner sowie minderjährige Kinder sind bei der Privat-Rechtschutz übrigens automatisch mitversichert. Auch volljährige Kinder genießen noch den Versicherungsschutz, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, solange sie unverheiratet sind, bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.

Weitere Infos zur Rechtschutzversicherung

Das Special: Bauherrenrechtschutz

Bauherrenrechtschutz ist ein besonderes Kapitel, für das auch ein eigenständige Rechtschutzversicherung entwickelt wurde. Sie bietet Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:

  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung

Ihr Vorteil: Hier gibt es keine Wartezeiten.

Mehr Infos zum Bauherrenrechtschutz