
Bereits seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU-Nr. 2024/886). Die darin enthaltenen Standards gelten einheitlich und machen den Zahlungsverkehr in der EU sicherer und effizienter. Ab dem 05. Oktober gelten einige wichtige Neuerungen, die insbesondere die Sicherheit stärken.
Bei jeder einzelnen SEPA1-Überweisung entscheiden die Kundinnen und Kunden individuell, ob diese wie gewohnt oder in Echtzeit ausgeführt werden soll. Echtzeitüberweisungen können von jedem Privat- und Geschäftsgirokonto durchgeführt werden.
Neues im Überblick:
- Limit: Echtzeitüberweisungen können auch über den bislang geltenden Höchstbetrag von 100.000 Euro hinaus beauftragt werden.
- Gleiche Kosten wie Standardüberweisungen: Eine Echtzeitüberweisung kostet nicht mehr als eine Standardüberweisung und ist bei Privatgirokonten inklusive.
- Rund um die Uhr: Echtzeitüberweisungen sind an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.
- Schnelligkeit: Der Betrag wird innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
Empfängerüberprüfung – ab sofort noch mehr Zahlungssicherheit
Für alle Überweisungen (inkl. Daueraufträge und Terminüberweisungen) wird die so genannte Empfängerüberprüfung eingeführt. Die Empfängerüberprüfung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen, als auch für SEPA-Überweisungen. Bei Erfassung der Überweisung werden der angegebene Name und die IBAN des Zahlungsempfängers mit den Daten bei der Empfängerbank abgeglichen.
Das Ergebnis wird allen Kundinnen und Kunden direkt im Überweisungsprozess ihres Online-Bankings angezeigt. Es gibt drei Varianten:
- „IBAN und Name stimmen vollständig überein“
- „Name des Zahlungsempfängers weicht geringfügig vom Namen in der Überweisung ab“
Der richtige Name wird von der Empfängerbank zum Abgleich angezeigt.
Beispiel:
Name des Zahlungsempfängers in der Überweisung:
Friedah Musterhausen
Name des Zahlungsempfängers bei der Empfängerbank:
Frieda Musterhausen - „Empfängername stimmt nicht überein“
Der richtige Name kann allerdings seitens der Empfängerbank aus Datenschutzgründen nicht angegeben werden.
Beispiel:
Name des Zahlungsempfängers in der Überweisung:
Frieda Musterhausen
Name des Zahlungsempfängers bei der Empfängerbank:
Edelbert Musterburghausen
In den Fällen, in denen der Name nicht stimmt oder falsch geschrieben ist, kann dieser im Auftrag korrigiert werden.
TIPP: Sollte das Programm Abweichungen erkennen, ist es empfehlenswert zur eigenen Sicherheit die Empfängerangaben mit dem Empfänger der Überweisung nochmal abzugleichen, bevor der Auftrag geändert oder freigegeben wird.
So ist sichergestellt, dass das Geld genau dort ankommt, wo es auch ankommen soll.
Die Empfängerüberprüfung ist verpflichtend. Alle Banken mit Konten für den Zahlungsverkehr aus dem SEPA-Raum sind gesetzlich zur Einführung der Empfängerüberprüfung verpflichtet. Sie gilt für jede Art von (gem. geänderter EU-Verordnung 260/2012).
Anzeige Ausführungsstatus einer Echtzeitüberweisung
Die Ausführung wird mit einer Meldung nach der Kundenfreigabe bestätigt und der aktuelle Status der Echtzeitüberweisung in der Umsatzanzeige des Online-Bankings angezeigt.
TIPP: Wer den Echtzeit-Kontoweckers nutzt, erhält zusätzlich per Push-Nachricht, E-Mail oder SMS eine Information über den Status der Echtzeitüberweisung.
Warum wurde eine Echtzeitüberweisung nicht ausgeführt?
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Echtzeitüberweisung nicht – innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfrist von 10 Sekunden nach Kundenfreigabe – ausgeführt werden konnte. Diese Gründe liegen nicht beim Auftraggeber, sondern haben in der Regel technische Ursachen, wie …
… technische Verbindungsprobleme (beispielsweise durch Ausfall oder Verzögerungen der Internetverbindung).
… technische Updates bei der Empfängerbank zum Zeitpunkt der Überweisung.
Der Auftraggeber erhält bei Nichtausführung rechtzeitig eine Information zu der Echtzeitüberweisung (beispielsweise über den vereinbarten Echtzeit-Kontowecker).
TIPP: Besteht Unsicherheit darüber, ob eine Überweisung ausgeführt wurde, ist es empfehlenswert, die Umsätze nach Ablauf der Zeit sicherheitshalber zu überprüfen, bevor die Überweisung erneut beauftragt wird.
Wichtiger Hinweis: Die Zustimmung der Kundinnen und Kunden ist erforderlich
Obwohl es sich hier teilweise um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben handelt, müssen Kreditinstitute bei ihren Kunden eine Zustimmung einholen. Erst dann greifen die neuen Regelungen.
Bei der Kreissparkasse ist das inzwischen unkompliziert im Online-Banking (www.kskmse.de/zustimmen), der Banking-App (App Sparkasse), an Geldautomaten oder Selbstbedienungsterminals möglich.
Alle Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Wochen auch auf dem Postweg informiert. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung.
1SEPA-Überweisung: Eine SEPA-Überweisung ist eine Standardüberweisung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA). Sie ermöglicht es, Euro-Zahlungen zwischen verschiedenen europäischen Ländern genauso einfach und kostengünstig abzuwickeln wie inländische Überweisungen.
Wichtige Änderungen bei Überweisungen: Was Kunden jetzt wissen solltenEndlich eine kurze Erklärung über was zugestimmt werden soll, ohne dass hier etliche Seiten
der Geschäftsbedingungen gelesen werden sollten.
Bei jeder Bank kommen jetzt neue Seitenlange Geschäftsbedingungen. Spitzenreiter eine Bank
mit ca 40-50 Seiten ! Dann die Erpressung : Keine Zustimmung = keine Geschäftsbeziehungen mehr.
Gute Information! Die Überprüfung des Empfängers bei Echtzeitüberweisung durch die Bank ist zu befürworten. Es ist keine Einschränkung der persönlichen Freiheit und hat mir geholfen.