Für das „Kinoaktion 2026“-Gewinnspiel der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
(nachstehend Kreissparkasse genannt)
1. Wer darf teilnehmen?
Am „Kinoaktion 2026“-Gewinnspiel teilnehmen können alle Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse zwischen 12 und 17 Jahren. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse sowie deren Familienangehörige.
2. Ablauf und Termine
Die Aktion besteht aus insgesamt einem Gewinnspiel auf dem Blog der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (www.kskmse.blog). Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und rechtmäßig unterzeichneten Teilnahmeformulars (als PDF im Gewinnspiel verlinkt) via E-Mail oder vor Ort.
Teilnahmeschluss zur Beantwortung der Gewinnspielaufgabe ist am 30.10.2026 um 23:59 Uhr. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit, an dem an dem das Teilnahmeformular zum betreffenden Gewinnspiel ausgefüllt und abgeschickt wurde.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann mit einer Antwort teilnehmen. Mehrfachantworten werden nicht zur Gewinnermittlung herangezogen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von der Kreissparkasse nach Abschluss des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter den gültigen Antworten ermittelt und via E-Mail oder telefonisch bis 11. November 2026 benachrichtigt. Der Gewinn kann frühestens ab 12.11. bis zum 19.11.2026 jeweils zu den Öffnungszeiten in den BeratungsCentern und Geschäftstellen der Kreissparkasse abgeholt werden. Es entstehen keinerlei Folgekosten. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann weder ausgezahlt noch umgetauscht werden.
Holt ein Gewinner oder eine Gewinnerin seinen Gewinn nicht bis zum 19.11.2026 in der Geschäftsstelle oder dem BeratungsCenter der Kreissparkasse ab, verfällt sein Gewinn ersatz- und anspruchslos.
3. Gewinn
Nach Teilnahmeschluss verlost die Kreissparkasse unter allen Teilnehmenden 110 x 2 Karten für das Kinoevent der Kreissparkasse für „Die Tribute von Panem – Sunrise on the reaping“ am 20. November 2026 im Mathäser Filmpalast in München (Beginn ca. 17 Uhr, bzw. siehe Eintrittskarte) für deren jungen Kunden im Alter von 12 und 17 Jahren.
4. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?
Veranstalter ist die
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München
Telefon: 089 23801 0
E-Mail: online@kskmse.de
Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Inanspruchnahme einer Leistung der Kreisparkasse ab.
5. Gespeicherte Daten und Datenschutz
Wer gewonnen hat, wird auf dem Blog der Kreissparkasse unter www.kskmse.blog mit dem angegebenen User-Namen veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des Gewinnspiels nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Teilnehmende erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.
6. Welches Recht gilt?
Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschluss
Kommentare, die gegen die guten Sitten, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die Person wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn Teilnehmende sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Kreissparkasse ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Kreissparkasse unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmer und/oder der Kreissparkasse.
Stand 01.10.2026

