Teilnahmebedingungen

Für das „LGS-Kirchheim2024“-Gewinnspiel der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (nachstehend Kreissparkasse genannt)

1. Wer darf teilnehmen?

Am „LGS-Kirchheim2024“-Gewinnspiel teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Bayern haben. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse sowie deren Familienangehörige.

2. Ablauf und Termine

Die Aktion besteht aus insgesamt einem Gewinnspiel auf dem Blog der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (www.kskmse.blog). Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch vollständiges Ausfüllen des Teilnahmeformulars am Ende des Beitrags im Blog.

Teilnahmeschluss ist am 21.12.203 um 23:59 Uhr. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit, an dem an dem das Teilnahmeformular zum betreffenden Gewinnspiel ausgefüllt und abgeschickt wurde.

Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann mit einem Teilnahmeformular teilnehmen. Mehrfachantworten werden nicht zur Gewinnermittlung herangezogen.

Die Gewinnerinnen bzw. die Gewinner werden von der Kreissparkasse nach Abschluss des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter den gültigen Antworten ermittelt und via E-Mail benachrichtigt.

3. Gewinn

Nach Teilnahmeschluss verlost die Kreissparkasse unter allen Teilnehmenden 5 x 2 Dauerkartengutscheine für die Landesgartenschau Kirchheim 2024.

Der Gewinn wird per Mail als Print@Home-Tickets zugestellt. Diese können an den Vorverkaufsstellen in Kirchheim und Heimstetten, im Onlineshop (zzgl. 4,90 Euro Postversand) oder an den Geländekassen in personalisierte Dauerkarten eingelöst werden.

Der Gewinn ist bis zur Ausgabe der personalisierten Dauerkarte an ebenfalls volljährige Personen übertragbar, kann aber weder ausgezahlt noch umgetauscht werden. Nach der Personalisierung ist die Karte ausschließlich von der benannten Person einsetzbar und kann nicht mehr übertragen werden.

Die Dauerkarte berechtigt anschließend die ausgewiesene Person für die gesamte Laufzeit der Landesgartenschau Kirchheim 2024 (15.05. – 6.10.2024) zum Eintritt auf das Gelände während der Öffnungszeiten.

4. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter ist die
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München
Telefon: 089 23801 0
E-Mail: online@kskmse.de

Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Inanspruchnahme einer Leistung der Kreisparkasse ab.

5. Gespeicherte Daten und Datenschutz

Wer gewonnen hat, wird auf dem Blog der Kreissparkasse unter www.kskmse.blog mit dem angegebenen User-Namen veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des Gewinnspiels nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Teilnehmende erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.

6. Welches Recht gilt?

Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschluss
Kommentare, die gegen die guten Sitten, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Die Person wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn Teilnehmende sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden
Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Kreissparkasse ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Kreissparkasse unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmer und/oder der Kreissparkasse.

Stand 13.12.2023

Close