Gartenschau Bandcontest

Präsentiert von der Bayerischen Landesgartenschau Kirchheim 2024 mit Unterstützung der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

1. Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen dürfen alle Bands, Solokünstlerinnen und Solokünstler aus aus Oberbayern.

Am „Gartenschau Bandcontest“ teilnehmen darf, wer am 23. September 2023 mindestens 16 Jahre und höchstens 27 Jahre alt ist.

Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Beim „Gartenschau Bandcontest“ handelt es sich um einen zweistufigen Wettbewerb. Aus allen rechtzeitig eingereichten Beiträgen ermittelt eine Jury fünf Favoriten für die Final-Veranstaltung am 06.07.2023 im Jugendzentrum in Kirchheim bei München.
Beim Finale handelt es sich um eine öffentliche Live-Veranstaltung, bei der alle fünf ausgewählten Favoriten ihren „Gartenschau-Song“ vor Publikum auf der Bühne präsentieren. Im Anschluss bestimmt eine Jury vor Ort den ersten Platz.

2. Ablauf und Termine

Die Stilrichtung ist frei wählbar. Im Song dürfen keine diskriminierenden, rassistischen und sexistischen Äußerungen enthalten sein.
Um als „Gartenschau-Song“ in die Juryentscheidung aufgenommen zu werden, muss mindestens einmal das Wort „Landesgartenschau“ oder „Gartenschau“ vorkommen, sowie mindestens einmal der Gemeindename „Kirchheim“.
Optional können die Schlagworte: LGS, Zusammenwachsen, Heimstetten, Hausen, das Jahr 2024, die fünf Sphären im neuen Ortspark (Garten, Wasser, Wildnis, Wald, Wiese), Zukunft, Park oder Ortspark im Song Verwendung finden. Lasst euch inspirieren auf www.kirchheim2024.de.

3. Ablauf und Termine

Bewerbervideos können bis 11.06.2023, 23.59 Uhr auf der Blogseite kskmse.blog/landesgartenschau-bandcontest der KSKMSE hochgeladen werden. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit, an dem ein gültiger Teilnehmer-Song hochgeladen wurde.
Die Songs dürfen eine Größe von 50 MB und eine Länge von 4:00 Minuten nicht überschreiten.

Zulässige Dateiformate sind: MP3

Pro Band bzw. Teilnehmenden darf nur ein Bewerbervideo hochgeladen werden. In jedem Bewerbervideo darf nur ein Song als Bewerbung für den „Gartenschau Bandcontest“ enthalten sein. Videos mit mehreren Songs werden nicht berücksichtigt.
Nach erfolgreichem Upload des Videos durch die Teilnehmenden und Freigabe durch den Contest-Veranstalter ist das Video in der Community sichtbar. Der Contest-Veranstalter behält sich das Recht vor, rechtswidrige, diffamierende oder anderweitig unpassende Beiträge zu entfernen und Beiträge erst nach Überprüfung auf rechtswidrige Inhalte für alle sichtbar zu veröffentlichen.
Alle geprüften Videos können auf den Social-Media-Kanälen der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und der Kirchheim 2024 GmbH veröffentlicht werden.
Ab dem 12.06.2023 ermittelt eine Jury, bestehend unter anderem aus Mitarbeitenden der Kreissparkasse sowie der Kirchheim 2024 GmbH, aus allen eingereichten Beiträgen fünf Finalisten für die öffentliche Final-Veranstaltung am 06.07.2023 im JUZ in Kirchheim. Die fünf Finalisten werden per E-Mail benachrichtigt.
Die fünf Finalisten verpflichten sich, ihren Song beim „Gartenschau Bandcontest Finale“ am 06.07.2023 um 19:30 Uhr im JUZ, Jugendzentrum Kirchheim, live vor einer zuvor festgelegten Jury zu präsentieren. Diese kürt den finalen „Gartenschau Song“. Die fünf Finalisten dürfen im Rahmen der Veranstaltung zudem noch einen weiteren Song aus ihrem eigenen Repertoire spielen.
Der Sieger-Song selbst, wird als offizieller „Gartenschau-Song“ der Bayerischen Landesgartenschau Kirchheim 2024 eingesetzt und vermarktet.

4. Gewinn

Der/die Sieger/-in des „Gartenschau Bandcontests“ gewinnt einen professionellen Videodreh zu ihrem „Gartenschau Song“, der nachfolgend als offizieller „Gartenschau-Song der Landesgartenschau Kirchheim 2024 vermarktet wird. Das Video wird den Siegern/-innen für eigene Promo-/Werbe- und Veröffentlichungszwecke zur Verfügung gestellt. Das Video wird von der Kirchheim 2024 GmbH und der Kreissparkasse München Starnberg zur Nachberichterstattung zum „Gartenschau Bandcontest“ sowie zur Bewerbung der Landesgartenschau Kirchheim 2024 verwendet. Zu diesem Zweck darf das Video auf sämtlichen Online-Kanälen der Kirchheim 2024 GmbH und der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg veröffentlicht werden. Die Gewinner/-innen verpflichten sich, das Video zum „Gartenschau Song“ mit der von der Kirchheim 2024 GmbH vorgegebenen Videoproduktionsfirma zu erstellen. Zudem erwarten die Gewinner/-innen des „Gartenschau Songs“ mindestens drei große Auftrittsmöglichkeiten vor und während der Laufzeit der Landesgartenschau 2024 in Kirchheim bei München.
Die Teilnahme am „Gartenschau Bandcontest“ und die Erfolgsaussichten der Teilnahme sind nicht vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme von Leistungen abhängig.

5. Nutzungsrechte

Alle Teilnehmer*innen am „Gartenschau Bandcontest“ räumen der Kirchheim 2024 GmbH und der Starnberg Ebersberg die räumlich und zeitlich unbeschränkten sowie inhaltlich auf die Bewerbungsvideos beschränkten einfachen Nutzungsrechte für sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am „Gartenschau Bandcontest“ erstellten Video ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Videos auf Bild- oder Tonträgern, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, einschließlich der Nutzung auf derzeit oder zukünftig genutzten Social Media Plattformen (wie z.B. Facebook, Tik Tok, Instagram u.a.) und das Ausstellungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg sowie die Kirchheim 2024 GmbH sind berechtigt, die vorstehend genannten Rechte auch Dritten einzuräumen.
Zu einer Nutzung des durch die Teilnehmenden erstellten Videos sind die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Beide Institutionen werden die Teilnehmenden im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen.

6. Gespeicherte Daten und Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des „Gartenschau Bandcontests“ erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des „Gartenschau Bandcontests“ nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Beendigung des Bewerbungszeitraumes zum 06.08.2023 gelöscht; ausgenommen der/die Gewinner/Gewinnerin des „Gartenschau Bandcontests“. Alle Teilnehmenden des „Gartenschau Bandcontests“ erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.

7. Welches Recht gilt?

Der Wettbewerb unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kirchheim 2024 GmbH das Recht vor, Personen vom „Gartenschau Bandcontest“ auszuschließen. Weiterhin können Teilnehmende von den genannten Veranstaltern ausgeschlossen werden, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn Teilnehmende sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben und der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Rechte Dritter
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, bei Bereitstellung der Inhalte die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Insoweit sichern die Teilnehmenden zu, sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten zu besitzen. Den Teilnehmenden ist es untersagt, Inhalte von anderen Personen zu verwenden, unabhängig davon, wen diese Inhalte betreffen.

Freistellung
Sofern die Teilnehmenden durch die eingestellten Informationen die Rechte Dritter verletzen, stellen diese die Kirchheim 2024 GmbH von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, wenn die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und/oder die Kirchheim 2024 GmbH durch diese Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall haben die Teilnehmenden alle aufgrund der Rechtsverletzung Dritter entstehenden Kosten einschließlich der anfallenden Kosten der Rechtsverteidigung an die die Kirchheim 2024 GmbH zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH sind berechtigt, den „Gartenschau Bandcontest“ vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und/oder der Kirchheim 2024 GmbH liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des „Gartenschau Bandcontests“ stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmender und/oder der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg bzw. der Kirchheim 2024 GmbH.

8. Haftung

Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den oder die Teilnehmer*in übermittelten Daten übernehmen die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten Mitarbeitender der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg oder der Kirchheim 2024 GmbH. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

Für eine Haftung von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und der Kirchheim 2024 GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Darüber hinaus haften die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen vertrauen. In diesem Fall haften die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und die Kirchheim 2024 GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Beide Institutionen haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9. Wer veranstaltet den „Gartenschau Bandcontest“?

Veranstalter des „Gartenschau Bandcontests“ ist die:

Kirchheim 2024 GmbH
Henschelring 2a, 85551 Kirchheim bei München
Telefon: 089 / 90 909-2024
E-Mail: info@lgs2024.de

Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg bietet, als Premiumpartner des Contests, ausschließlich die technische Plattform über ihren Blog www.kskmse.blog zur Abwicklung des Wettbewerbs an.

Mitarbeitende der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und der Kirchheim 2024 GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am „Gartenschau Bandcontest“ ausgeschlossen.

Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Online-Marketing-Plattformen, wie Facebook, TikTok oder Instagram und wird in keiner Weise von den genannten oder anderen Online-Vermarktungsplattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Jede/r Teilnehmer*in stellt Instagram, Facebook und TikTok von jeglicher Haftung frei und bestätigt, dass er/sie keine Ansprüche gegen die Genannten geltend macht.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum „Gartenschau Bandcontest“ sind per E-Mail an info@lgs2024.de zu richten.

10. Wer veranstaltet den „Gartenschau Bandcontest“?

Alle Personen, die in eingereichten Videos zu sehen sind, sind mit der Teilnahme an „Gartenschau Bandcontest“ einverstanden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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