Wer irgendwann schon einmal ein Konto eröffnet, einen Handyvertrag abgeschlossen oder einen Kredit beantragt hat, hat garantiert schon mal etwas von ihr gehört: die SCHUFA, genauer gesagt die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.

Wer ist die Schufa

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist Deutschlands größte Auskunftei und sammelt verschiedene Daten, mit deren Hilfe die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, von Geschäftspartnern beurteilt werden kann. Wie der vollständige Name schon sagt, handelt es sich bei der SCHUFA um keine Behörde, sondern ein Wirtschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft mit mehreren Inhabern.

Aktuell halten Finanzinstitute über 85% der Anteile – darunter Kreditbanken, Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Der Rest des Unternehmens verteilt sich auf Anteilseigner aus Handel und anderen Bereichen

Was für Daten sammelt und verwaltet die SCHUFA

Um die Bonität, also Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen zu können, sammelt das Unternehmen neben persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum auch Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet werden. Also beispielsweise Daten zum Abschluss eines Vertrages. Außerdem fließen Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, wie etwa die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens in die Auswertung mit ein. Auch Informationen über Zahlungsausfälle oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen werden gespeichert. Das sind sogenannte Negativmerkmale, da sie die Bonität negativ beeinflussen können.

Informationen über Vermögen, Einkommen, den Beruf oder persönliche Vorlieben wie Kaufverhalten, Konfession, politische Orientierung, Familienstand oder Nationalität werden nach Angabe des Unternehmens dahingegen nicht erfasst.

Wem erteilt die SCHUFA welche Auskunft

Ausschlaggebend ist, dass Anfragende selber bei der SCHUFA registriert sind und ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Das ist beispielsweise gegeben, sobald ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt.

Wichtig zu wissen:

  • Zur Anfrage berechtigte Unternehmen erhalten nur solche Informationen, die für den gerade abzuschließenden Vertrag relevant sind.
  • Die Auskünfte sind auch für die berechtigten Unternehmen kostenpflichtig.


Verbraucherinnen und Verbraucher haben übrigens das Recht, einmal im Jahr einen Überblick über die zur eigenen Person gespeicherten Daten (nach Art. 15 DS-GVO) bei der SCHUFA anzufordern.

Aber Achtung – diese Auswertung enthält sensible persönliche Daten, welche die SCHUFA so nicht an Dritte weitergeben würde. Wer eine Bonitätsauskunft für Dritte benötigt, sollte daher auf die kostenpflichtige Variante, den Schufa-Bonitätscheck zurückgreifen.

Tipp:
Der SCHUFA-Bonitätscheck bietet Privatpersonen einen anerkannten Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit gegenüber Dritten, ohne sensible Daten preiszugeben.

Bei Bewerbungen für eine neue Arbeitsstelle oder auch bei der Wohnungssuche kann dieses Bonitäts-Zertifikat besonders nützlich sein.

Die persönliche Privatsphäre bleibt gewahrt: Das Zertifikat enthält keine detaillierten SCHUFA-Einträge, sondern nur Informationen, die für den erfolgreichen Vertragsabschluss unbedingt erforderlich sind.

Der SCHUFA-Bonitätscheck kostet einmalig 29,95 Euro, lässt sich per Post anfordern oder nach erfolgreicher Identifizierung direkt online herunterladen. Ein Verifizierungscode bestätigt zudem die Echtheit des Dokuments.

Service für gewerbliche Kunden im Online-Banking

SCHUFA-Auskünfte bieten Gewerbetreibenden mehr Sicherheit bei ihren Aufträgen und Schutz vor Betrug – vor allem, wenn es sich um neue Vertragspartner handelt und man schnell entscheiden muss.

Seit Kurzem bietet die Kreissparkasse daher gewerblichen Kunden die Möglichkeit, sich direkt über ihr Online-Banking kostenfrei bei der SCHUFA zu registrieren, um Auskünfte einholen zu können. Das ist in drei einfachen Schritten erledigt und anschließend können nach Bedarf und bei berechtigtem Interesse Bonitätsauskünfte über Geschäftskontakte eingeholt werden

Handwerker und Dienstleister etwa Auskünfte zu Privatpersonen einholen, bevor Sie Verträge mit Zahlungsvereinbarung auf Rechnung abschließen. Und Vermieter können beispielsweise Auskünfte zu Mietinteressenten (Privatpersonen) vor Abschluss von Wohnungsmietverträgen erfragen.

Die Vorteile:

  • Einfacher Zugang zur SCHUFA Plattform über das persönliche Online-Banking
  • Höhere Zahlungssicherheit
  • Unbekannt verzogene Geschäftskontakte wiederfinden
  • Wirkungsvoll Betrugsversuche aufdecken

Geht es nicht auch ohne SCHUFA?

Zur Vorbeugung von Betrug und Zahlungsausfällen arbeiten viele Gewerbetreibende und Finanzinstitute mit Auskunfteien zusammen. Die SCHUFA ist eine von ihnen – die größte in Deutschland.

Natürlich hat jeder das Recht, der Datenübermittlung an die SCHUFA nicht zuzustimmen. Damit verbunden ist allerdings das Risiko, dass der Vertrag nicht zustande kommt, weil der Vertragspartner diese Einwilligung zur Voraussetzung macht.

Noch mehr Details und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in den FAQ zur Schufa.