Nur selten geht es im Leben um so viel Geld und um ein Objekt, was für die meisten Menschen die Zukunft bedeutet, wie beim Kauf einer Immobilie. Da für dieses Rechtsgeschäft viele vertragliche Vorgaben zu beachten sind, ist die kompetente Begleitung durch einen Immobilienmakler für Käufer wie Verkäufer empfehlenswert. Der Vertrag selber wird unter Mitwirkung eines Notars geschlossen. Dessen Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass der Kauf ordnungsgemäß durchgeführt wird und alle rechtlichen Hinweise im Beurkundungstermin zur Sprache kommen.

Unsere Immobilienmakler arbeiten dazu stets eng mit dem Notariat und den Notaren zusammen.

Vorbereitung des Notartermins

Damit der Notartermin reibungslos verläuft, übernimmt der Immobilienmakler bereits in der Vorbereitung einen Großteil der Organisation. Er schlägt in der Regel auch einen Notar vor und versorgt diesen mit allen relevanten Unterlagen und Daten zur Erstellung eines rechtsfähigen Kaufvertrags:

  • Kaufobjekt – Größe, Anschrift, Miteigentumsanteil bei Wohnungen / Tiefgaragen
  • Persönliche Daten aller Vertragsparteien
    Bei mehreren Käufern:
    – Angaben zur Verteilung der künftigen Eigentumsanteile
    – Ehegattenzustimmung
  • Inventar – sofern Teil des Verkaufs, wird dieses näher bezeichnet und auch mit separatem Preis angegeben
  • Aktueller Nutzungsstand des Objektes – vermietet, frei oder selbst genutzt
  • Übergabetermin
  • Sonstige Vereinbarungen – bspw. späterer Auszug des Verkäufers gegen Mietzahlung, hierbei ist zu erwähnen, dass unsere Immobilienmakler einen großen Erfahrungsschatz aufweisen um Ihnen alle Optionen aufzuzeigen welche für Sie spezifisch relevant sein könnten
  • Angaben zu einzutragenden Grundschulden zur Besicherung der Kaufpreis-Finanzierung
  • Bei Wohnungen zudem:
    – Eckdaten zur Hausverwaltung
    – Höhe der aktuellen Erhaltungsrücklage

Besondere Vertragskonstellationen

Ein Immobiliengeschäft ist sehr individuell – entsprechend ist die vorgenannte Liste nur beispielhaft für einen allgemeinen Kaufvertrag. Grundsätzlich sind viele Konstellationen und Wünsche beider Vertragsparteien möglich, die den Kaufvertrag etwas komplizierter gestalten. Ein weiterer guter Grund, einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen.

Etwas, das in der Praxis häufig vorkommt, ist die verzögerte Übergabe des Objektes. Beispielsweise wenn die Veräußerer die betreffende Immobilie selber noch einige Zeit bewohnen möchten, bevor sie dann in eine Einrichtung mit betreutem Wohnen wechseln. Der Immobilienmakler stellt sicher, dass alle zusätzlichen Vereinbarungen, wie Ausgleichszahlungen, Haftungs- und Eigentumsübergang sowie der endgültige Übergabetermin sich inhaltlich im Kaufvertrag wiederfinden. Der Vertragsentwurf des Notars geht nach Fertigstellung zur Prüfung an die Makler und schließlich an die Vertragsparteien.

Der Immobilienmakler steht seinen Kunden natürlich für sämtliche Nachfragen zur Verfügung: Er klärt schwierige Passagen, nimmt Änderungswünsche auf und gibt diese an das Notariat weiter. Ziel ist es, möglichst alle Unklarheiten jetzt zu klären, so dass der finale Notartermin reibungslos verläuft.

Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten soweit freigegeben ist, wird ein Termin zur Vertragsunterzeichnung vereinbart.

Was passiert beim Notar

Der Notar prüft zunächst die Legitimation der beteiligten Parteien via Ausweis und konkretisiert Ziel und Zweck des Termins. Bevor er anschließend den Kaufvertrag laut verliest, klärt er alle Anwesenden darüber auf, dass Nachfragen und Bitten um Erläuterungen zum Vertragsinhalt während des Termins noch jederzeit möglich sind.

Selbst jetzt können beide Parteien noch Änderungswünsche anbringen, die dann besprochen und gegebenenfalls noch in den Vertrag eingearbeitet werden können. Allerdings sollten alle Beteiligten solche Wünsche möglichst schon vorab, bei der Sichtung des Kaufvertrags, anbringen und klären, um den Notartermin nicht unnötig zu verlängern oder gar zu gefährden.

Im Anschluss unterschreiben Käufer, Verkäufer und der Notar selbst den Kaufvertrag und der Termin ist offiziell beendet. Die folgende Abwicklung des Kaufvertrages, also die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Meldung ans Finanzamt und alles Weitere ist Aufgabe des Notars.

In den meisten Fällen dauert solch ein Notartermin etwa eine Stunde. Das hängt aber stark davon ab, ob noch Änderungswünsche vorliegen und ob viele Fragen geklärt werden müssen.

Der Immobilienmakler begleitet seine Kunden zum Notartermin und steht Ihnen auch dort beratend zur Seite. Das gleiche gilt auf Wunsch auch für den endgültigen Übergabetermin der Immobilie. Von Anfang bis Ende eines Immobiliengeschäfts dürfen die Kunden auf die Expertise der Immobilienmakler bauen!

Haben Sie Fragen, suchen eine Immobilie oder möchten ein Objekt verkaufen? Unsere Immobilienmakler stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

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