Teilnahmebedingungen-Workshop „Vermarktung und Kommunikation für Vereine“

Für die Bewerbung zur Teilnahme beim Workshop „Vermarktung und Kommunikation für Vereine“ der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (nachstehend Kreissparkasse genannt).

1. Wer darf teilnehmen?
Bewerber müssen mindestens 16 Jahre alt sein, Mitglied in einem eingetragenen Verein im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg und autorisiert, im Namen dieses Vereins am Workshop teilzunehmen. Minderjährigen ist die Teilnahme nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gestattet.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Bewerbungsverfahren auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig
durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben und der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Teilnahmen aberkannt werden.

2. Ablauf und Termine

Teilnahmeschluss ist am 11. Juli 2022 um 23:59 Uhr. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit,an dem die Facebook-Direktnachricht auf dem Facebookprofil der Kreissparkasse oder die E-Mail an online@kskmse.de im E-Mailsystem der Kreissparkasse ankommen.

Sofern mehr gültige Bewerbungen eingehen, als Plätze zu vergeben sind, wählt die Kreissparkasse nach Teilnahmeschluss zehn Vereine aus und benachrichtigt deren Vertreter umgehend auf dem Weg, auf dem diese teilgenommen haben.

Es entstehen für die Teilnahme am Workshop keinerlei Kosten. Fahrtkosten werden jedoch nicht übernommen. Sollte ein Teilnehmer zum Workshoptermin verhindert sein, kann er die Teilnahme an einen anderen Vertreter seines Vereins übertragen.

3.Beschreibung der Veranstaltung

Die Kreissparkasse vergibt an zehn Vereine jeglicher Ausrichtung je zwei kostenfreie Plätze für einen praxisnahen Marketingworkshop. Dieser wird ausgerichtet von den Marketingexperten des „Geilsten Clubs der Welt“, dem Volleyball-Bundesligisten WWK Volleys Herrsching.

Der Workshop findet statt am Mittwoch, den 27. Juli, um 19:00 Uhr im VIP-Raum im Sportpark Unterhaching und dauert circa 2 Stunden.

4. Wer veranstaltet das Gewinnspiel

Veranstalter ist die
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München
Telefon: 089 23801 0
E-Mail: online@kskmse.de

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Jeder Teilnehmer stellt Instagram von jeder Haftung frei und bestätigt, dass er keine Ansprüche gegen Instagram geltend machen wird. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum jeweiligen Gewinnspiel sind nicht an Instagram zu richten, sondern direkt per E-Mail an online@kskmse.de .

Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Inanspruchnahme einer Leistung der Kreisparkasse ab.

5. Gespeicherte Daten und Datenschutz

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des Gewinnspiels nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.

6. Welches Recht gilt?

Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ausschluss
Kommentare, die gegen die Instagram-Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben und der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Kreissparkasse ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Kreissparkasse unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmer und/oder der Kreissparkasse.

Stand 01.06.2022

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