Teilnahmebedingungen

Für das „Kinoevent 2022_AvatarII“-Gewinnspiel der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg (nachstehend Kreissparkasse genannt)

1. Wer darf teilnehmen?

Am „Kinoevent 2022_AvatarII“-Gewinnspiel teilnehmen können alle Personen von 18 bis 27 Jahren, die Kunden der Kreissparkasse sind. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse sowie deren Familienangehörige.

2. Ablauf und Termine

Die Aktion besteht aus insgesamt einem Gewinnspiel auf dem Blog der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch vollständiges Ausfüllen des Teilnahmeformulars am Ende des Beitrags im Blog.

Teilnahmeschluss zur Beantwortung der Gewinnspielaufgabe ist am 16.11.2022 um 23:59 Uhr. Entscheidend sind das Datum und die Uhrzeit, an dem an dem das Teilnahmeformular zum betreffenden Gewinnspiel ausgefüllt und abgeschickt wurde.

Jeder Teilnehmer kann mit einer Antwort teilnehmen. Mehrfachantworten werden nicht zur Gewinnermittlung herangezogen.

Die Gewinner werden von der Kreissparkasse nach Abschluss des Gewinnspiels nach dem Zufallsprinzip unter den gültigen Antworten ermittelt und via E-Mail bis 09. Dezember 2022 benachrichtigt. Der Gewinn kann bis 12.12.2022 in den Filialen der Kreissparkasse abgeholt werden. Es entstehen keinerlei Folgekosten. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann weder ausgezahlt noch umgetauscht werden.

Holt ein Gewinner seinen Gewinn nicht bis 12.12.2022 in der Filiale der Kreissparkasse ab, verfällt sein Gewinn ersatz- und anspruchslos.

3. Gewinn

Nach Teilnahmeschluss verlost die Kreissparkasse unter allen Teilnehmern 120 x 2 Karten für „Avatar II – The way of water“ am 15. Dezember 2022 im Gloria-Palast in München (Beginn 20.30 Uhr, bzw. siehe Eintrittskarte).

Anzahl der zu verlosenden Karten sind abhängig vom Stand der Corona-Regeln zum 15.12.2022. Die Anzahl kann sich dadurch ggf. verringern. Alle Gewinner müssen sich an die zu dem Zeitpunkt geltenden vorgeschriebenen Hygieneregeln des Gloria Filmpalast München halten, nur dann ist der Einlass zur Kinovorstellung möglich. Diese finden Sie unter gloria-palast.de/gp/spezial/gesundheit-gp.

4. Wer veranstaltet das Gewinnspiel?

Veranstalter ist die
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München
Telefon: 089 23801 0
E-Mail: online@kskmse.de

Die Teilnahme hängt in keiner Weise von der Inanspruchnahme einer Leistung der Kreisparkasse ab.

5. Gespeicherte Daten und Datenschutz

Die Gewinner werden auf der Facebook-Seite der Kreissparkasse unter www.facebook.com/kskmse mit ihrem angegebenen User-Namen veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung dieses Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden außerhalb des Gewinnspiels nicht für Information und Werbung verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Zwecken ausdrücklich einverstanden.

6. Welches Recht gilt?

Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ausschluss
Kommentare, die gegen guten Sitten, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Weiterhin behält sich die Kreissparkasse das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben und der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Kreissparkasse ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von der Kreissparkasse liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Kreissparkasse unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs von der Kreissparkasse liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Nutzen von mehreren E-Mail Adressen bzw. die fortgesetzte Begehung von Persönlichkeitsverletzungen zu Lasten anderer Teilnehmer und/oder der Kreissparkasse.

Stand 07.10.2022

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