Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, ist gut beraten, einen Makler zu beauftragen. Nicht nur, weil der Makler die Region gut kennt und daher leichter das passende Objekt findet oder den passenden Interessenten. Es gibt bei einem Immobiliengeschäft grundsätzlich sehr viele Dinge zu beachten. Aber wer zahlt dann eigentlich den Makler?

Neues Gesetz ab 23. Dezember 2020

Beim Verkauf von Immobilien gab es bisher keine deutschlandweit einheitliche Regelung, welchen Anteil der Maklerprovision Käufer und Verkäufer jeweils tragen. Ein neues Gesetz schafft hier nun Transparenz.

Im Detail: Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sind die Maklerkosten künftig von Käufer und Verkäufer zu jeweils 50 Prozent zu übernehmen. Die Verlagerung von Kosten zu Lasten des Käufers, ist damit nicht mehr erlaubt.

Transparenz, Rechtssicherheit und Schutz für Verbraucher

Mit dieser neuen, bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung wird die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöht. Außerdem will es die Käufer davor schützen, dass sie insbesondere in starken Verkäufermärkten die Maklerkosten vollständig oder zu einem überwiegenden Teil bezahlen müssen.

Dominik Winter, Abteilungsleiter Immobiliencenter bei der Kreissparkasse begrüßt die Neuregelung: „Wir sehen darin ein positives Signal – insbesondere für Käufer in Ballungsgebieten. Damit wurde vom Gesetzgeber endlich eine einheitliche und faire Regelung geschaffen.“

In vielen Regionen Deutschlands – auch in Bayern – wird bereits heute üblicherweise die Provision zwischen den Parteien geteilt. „Das neue Gesetz führt nun auch dazu, dass dieser Grundgedanke auch in Ballungsräumen angewandt werden muss,“ so Winter.

Darüber hinaus stärke es die Rolle von Immobilienmaklern, als kompetenter und neutraler Mittler zwischen den Parteien. „Die Maklerinnen und Makler der Kreissparkasse haben sich schon immer als fairen Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer verstanden. Das neue Gesetz spiegelt damit unseren bisherigen Ansatz sehr gut wieder. Der Gesetzgeber verfolgte u.a. das Ziel den Immobilienerwerb zu erleichtern. Hohe Kaufpreise und Wohnungsmangel wird es allerdings auch mit Gesetz nach dem 23.12. noch geben.“

Die neue Regelung ist also vielleicht nicht perfekt, aber vermeidet Unsicherheiten und schafft Klarheit in Sachen Kostenverteilung.

Haben Sie Fragen zu diesem neuen Gesetz? Unsere Immobilienexperten sind gerne für Sie da.

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