Du hast im vergangenen Jahr deine Ausbildung begonnen oder bist Berufseinsteiger? Dann steht in diesem Jahr deine erste Steuererklärung an. Zugegeben, es gibt Aufgaben, die mehr Spaß bereiten. Aber gerade für Berufseinsteiger kann sich eine Steuererklärung richtig lohnen. Außerdem gibt es Hilfestellung an vielen Orten.

Gerade Job-Starter können steuerlich einiges absetzen

Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht bei dir vermutlich nicht: Denn wer jung und unverheiratet ist, fällt oft in Steuerklasse I. Dort ist häufig keine Steuererklärung notwendig – außer dann, wenn du beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld bekommen hast.

Allerdings solltest du die Chance nicht verstreichen lassen: Denn gerade Berufseinsteiger oder Azubis haben gute Aussichten, Geld zurückzubekommen. Speziell dann, wenn sie erst im Spätsommer die Arbeit aufgenommen haben. Steuer wird nämlich anhand des monatlichen Verdienstes berechnet. Bei der Steuererklärung betrachtet man aber rückwirkend das ganze Jahr.

Je weniger man in einem Jahr verdient hat, desto niedriger ist demnach der Steuersatz, der für dieses Jahr angesetzt wird. Und desto höher ist die Chance, Geld zurückzubekommen.

Was du absetzen kannst


Vermutlich hattest du als Berufseinsteiger Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Arbeit. Und die wiederum kannst du steuerlich absetzen. Das heißt, du kannst bestimmte Ausgaben von deinem Einkommen abziehen.

Dadurch verringert sich die Höhe der zu zahlenden Steuern. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören beispielsweise die Kosten

  • um zur Arbeit zu kommen, also beispielsweise für Benzin oder ein ÖPNV-Ticket,
  • für einen Umzug, um überhaupt die Arbeit aufnehmen zu können,
  • für Fachliteratur,
  • für Fortbildungen
  • und für Bewerbungen, also beispielsweise Passbilder.

Wie du eine Steuererklärung machst

Keine Sorge, du musst weder Experte für Steuerfragen werden noch Geld für einen Steuerberater ausgeben. Willst du deine Steuererklärung machen, hast du mehrere Möglichkeiten:

  • Über elster.de, das Online-Finanzamt der Bundesländer, kannst du eine vorausgefüllte Lohnsteuererklärung machen. Dann sind die Daten, die der Behörde vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse gemeldet wurden, schon voreingetragen. Somit lassen sich Übertragungsfehler vermeiden. Du kannst deine Steuererklärung im Elster-Portal machen. Dazu musst du dich registrieren und eine spezielle Verschlüsselung wählen.
  • Oder du kaufst dir eine Steuersoftware. Dann erhältst du virtuelle Hilfe beim Ausfüllen der digitalen Formulare. Am Ende kannst du bei den meisten Programmen die Daten via Internet ans Finanzamt übertragen.
  • Wenn du dich persönlich wenig mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, kannst du Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden. Dort zahlst du einen Jahresbeitrag, gestaffelt nach deinem Einkommen. Dann macht der Verein für dich die Steuerklärung und prüft am Ende auch den Bescheid, der vom Finanzamt zurückkommt. Wichtig ist es auch hier natürlich, im Vorfeld alle Nachweise zu sammeln.

Übrigens: Falls du dich für eine Steuersoftware entscheidest, kann die Funktion „Online-Steuererklärung“ im Online-Banking der Kreissparkasse für dich interessant sein. Sie überträgt deine steuer-relevanten Daten, genauer gesagt persönliche Daten und Umsatzdaten aus deinen Konten direkt an WISO steuer:Web. Beim anschließenden Kauf dieser Software kannst du auf diesem Weg zusätzlich 10 Prozent des Kaufpreises sparen.