Es ist „nur“ ein Teil-Lockdown – aber für die Branchen, die er betrifft, bedeutet er die erneute Voll-Schließung. Meist sind zudem Unternehmen betroffen, die ohnehin seit Beginn der Krise mit Umsatzeinbußen und häufig auch erhöhten Kosten zu kämpfen haben. Viele Betriebe haben in Hygienekonzepte investiert, um die Krise gut zu überstehen. Die aktuelle Situation zwingt sie nun erneut in die Knie. Trotz staatlicher Hilfen aus dem Frühsommer trifft dieser erneute Verlustzeitraum daher viele Unternehmen hart.

Die Neuen: Überbrückungshilfe II + III

Das hat auch das Bundeswirtschaftsministerium erkannt und neue Hilfeprogramme aufgesetzt.
Seit dem 21. Oktober kann die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Bedingungen für eine Antragstellung wurden nochmal verbessert und erleichtert.

Ein Auszug wichtiger Punkte zur Überbrückungshilfe II:

  • Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wurde gestrichen.
  • Für Unternehmen, die praktisch vollständig stillliegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche gibt es höhere Fördersätze.
  • Auch Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist, können nun Überbrückungshilfe beantragen.
  • Die Überbrückungshilfe II fördert künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür etwa die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern.

Ab Januar 2021 greift die Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III knüpft an und verlängert das Hilfsprogramm insgesamt bis Ende Juni 2021. Dazu gehört dann auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Mit dieser Neustarthilfe erhalten Soloselbständige, die oft keine Betriebskosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, eine Sonderunterstützung in Form einer einmaligen Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u.ä. anzurechnen.

Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III

  • Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen.
  • Erneute Anhebung der Förderhöchstsumme: anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat sind künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Zusätzliche Hilfen in Sachen „Lockdown light“

Der „Lockdown light“ führt seit dem 28.10.2020 erneut zu einer aktuell andauernden, temporären Schließung einzelner Branchen. Für die betroffenen Unternehmen, Selbständige, Vereine und Ein-richtungen gewährt der Bund eine zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe, die sogenannte Corona-Novemberhilfe/Dezemberhilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Direkt und indirekt Betroffene (unter bestimmten Voraussetzungen auch mittelbar Betroffene) erhalten für den Zeitraum der Schließungen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen sowie für die Novemberhilfe/Dezemberhilfe erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe selbst: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Hier finden sich auch alle Details zur Form der Antragstellung, ein FAQ und ein ausführlicher Leitfaden.

„Bereits die im Frühjahr aufgesetzten Hilfen wurden von der Wirtschaft gut angenommen,“ erzählt Patrick Heigl, Firmenkundenberater der Kreissparkasse. Da die Corona-Fördermittel der LfA und KfW über die Kreissparkasse beantragt werden können, haben wir da ein recht gutes Bild.“

Bei einer Umfrage der KfW gaben in den Branchen Dienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe und im Handel jeweils mehr als 60 Prozent der Unternehmen an, sie seien von der Corona-Krise betroffen:

„Es trifft wirklich einen großen Teil der Wirtschaft,“ so Heigl, „und trotz allem gehen die meisten Unternehmer positiv-pragmatisch vor und suchen nach Möglichkeiten, der Krise irgendwo eine Chance abzugewinnen – dabei unterstützen wir unsere Kunden, wo es geht. Und das bedeutet, neben allen Möglichkeiten der Soforthilfe auch langfristige Strategien mit den Unternehmern zu entwickeln, die den Betrieb nachhaltig stabilisieren. Auch da gibt es entsprechend Fördermittel der LfA und KfW“

Übrigens: Auch der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst. Die maximale Kredithöhe beträgt 300.000 Euro, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

Unsere Firmenkundenberater sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent und zuverlässig.

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