Wird ein Flug kurzfristig gecancelt, muss sich die Airline um die gestrandeten Flugreisenden kümmern. So haben Passagiere, während sie auf die Ersatzbeförderung warten, Anspruch auf Verpflegung am Flughafen. Wichtig dabei: Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen für Essen und Getränke auf. Startet der Ersatzflug erst am Folgetag, übernimmt die Fluggesellschaft auch die Hotelübernachtung sowie die beiden Transfers zwischen Flughafen und Hotel.

Ticketerstattung und Ausgleichszahlung

Wurde Ihr Flug annulliert, haben Sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder die Umbuchung auf einen anderen Flug. Oft bietet die Airline auch eine alternative Beförderung zum Beispiel mit Bahn oder Bus an. Sie können sich auch selbst einen anderen Flug suchen. Voraussetzung: Sie haben sich dafür das schriftliche Okay der Fluggesellschaft eingeholt. Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, muss Ihnen die Airline in vielen Fällen zusätzlich zur Erstattung des Flugtickets einen Ausgleich zahlen. Dieses Recht haben Sie nach EU-Fluggastrechteverordnung bei der Annullierung von Flügen, die in der EU starten oder landen oder von einer Gesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Entschädigungshöhe liegt je nach Flugstrecke zwischen 125 und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis. Auch die Vorverlegung eines Flugs gilt laut Bundesgerichtshof als Flugannullierung.

Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände, wie gewerkschaftlich organisierte Streiks oder Unwetter ausfällt. Vorsicht: Es kann passieren, dass die Airline im Zweifel erstmal außergewöhnliche Umstände als Ursache angibt. Prüfen Sie daher bei einer Flugannullierung Ihren Flug im Schnell-Check beispielsweise bei www.euclaim.de – dort erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Entschädigungsrechner

Sie wollen vorab checken, was Ihnen bei einer Flugannullierung oder -verspätung zusteht? Nur zu! Im Internet finden Sie „Entschädigungsrechner“, zum Beispiel unter flightright.de oder claimflights.de oder finanztip.de/flugverspaetung. Die auf diesen Portalen berechnete Entschädigungssumme gibt Ihnen einen guten Anhaltspunkt für den Dialog mit der Airline. Für eine kleine Provision können Sie Ihre Beschwerde auch an externe Firmen delegieren, die Ihre Interessen dann durchsetzen.

Rechte bei Zugausfall

Für die Erstattung von Ticketpreisen bei Zugausfällen gibt’s bei der Deutschen Bahn das Fahrgastrechteformular – online und am Schalter. Dort geben Sie die betroffene Verbindung an und legen Ihre Fahrkarte bei; bei Jahreskarte, Semesterticket o. Ä. reicht eine Kopie. Senden Sie das Schreiben dann an die Deutsche Bahn, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main. Meist nach drei bis vier Wochen bekommen Sie Antwort mit weiteren Informationen. Alternativ können Sie die DB auch anrufen unter Tel. 01806 / 99 66 33. Dabei fallen 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz an, 60 Cent aus dem Mobilfunknetz. Gehen Sie genau so vor, wenn Ihr Zug mindestens eine Stunde später als geplant am Zielbahnhof einfährt – dann steht Ihnen eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises zu.

Egal, ob Sie per Flieger oder Bahn unterwegs sind – die Kreissparkasse wünscht Ihnen allzeit gute Reise und ein sicheres und möglichst pünktliches Ankommen.