Die Abkürzung „PSD2“ (Payment Services Directive 2) haben Sie ganz sicher schon in den Medien gehört. Hierbei handelt es sich um eine neue EU-Richtlinie zum 14.09.2019, wodurch Ihnen zum einen neue Funktionen im Online-Banking zur Verfügung stehen, zum anderen aber auch Handlungsbedarf bei Online-Kartenzahlungen oder erforderlichen Software-Updates entsteht.

Was sich genau ändert und was Sie nun tun müssen, haben wir Ihnen zusammengefasst.

Wen betrifft die Änderung?

Alle Online-Banking-Nutzer sowie Kreditkarteninhaber, die mit ihrer Karte online bezahlen.

Was gibt es zu beachten?

WICHTIG: Wenn Sie für das Online-Banking eine App (auch Ihre Sparkassen-App) oder eine Software verwenden, müssen Sie diese Anwendungen spätestens zum 14.09.2019 aktualisiert haben!
Die App Sparkasse funktioniert mit dem 14. September erst ab der Version 5.2.2 (Android) bzw. 5.2.5 (iOS). Sollte das Update bei Ihnen nicht klappen, kann das einem zu alten Betriebssystem liegen.

Mehr Informationen finden Sie hier. Auslöser dieser Anforderung an die Geräte und Apps sind die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit. Die Hersteller der Anwendungen können die erforderliche Sicherheit nur auf Basis neuerer Betriebssysteme gewährleisten.

Bitte aktualisieren Sie zuerst das Betriebssystem und anschließend die Sparkassen-App.

Was ändert sich konkret?

Es gibt drei große Neuerungen bzw. Änderungen durch PSD2: beim Online-Shopping mit der Kreditkarte, bei der TAN-Verwendung im Online-Banking und der Verwaltung von Kontozugriffen von Drittdiensten.

TAN-Verwendung

  • Zum Login ins Online-Banking geben Sie künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Haben Sie Ihren Online-Banking-Vertrag vor dem 14. September bereits genutzt, dann betrifft Sie diese Erfordernis erst ab dem 12. Dezember. Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN Verfahren haben – auch unterwegs. Wir empfehlen dafür das pushTAN Verfahren.
  • Wenn Sie Umsätze ansehen wollen, die länger als 90 Tage zurückliegen, ist die Eingabe einer TAN erforderlich.
  • Nutzen Sie ab dem 14. September einen Online-Banking-Zugang erstmalig, werden Sie zur Eingabe einer TAN aufgefordert.
  • Richten Sie ab dem 14. September den Zugang in einer Software ein, werden Sie zur Eingabe einer TAN aufgefordert.

Verwaltung von Kontozugriffen von Drittdiensten
Ab 14.09.2019 können Sie sehen, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste (wie z.B. giropay – das frühere paydirekt) in Ihrem Auftrag – natürlich mit Ihrem vorherigen Einverständnis – auf Ihr Konto zugegriffen haben. Mehr Informationen dazu finden Sie unter kskmse.de/psd2

Tipp: Mit unserer Funktion Multibanking können Sie in der App oder in der Internet-Filiale all Ihre weiteren Konten, Kredite und Depots einbinden – das ist kostenlos und Sie behalten den Überblick über Ihr komplettes Vermögen.

Online-Kartenzahlungen
Mastercard® Identity Check™ ehemals SecureCode™ ist das neue Online-Legitimationsverfahren für die Kreditkarte. Die Identität des Karteninhabers wird während des Bezahlvorgangs bei teilnehmenden Online-Händlern durch zusätzliche Freigabe der Kartenzahlung geprüft:

  • Kontrolle der Zahlungsdetails durch den Karteninhaber
  • Bestätigung der Kartenzahlung in der App „S-ID-Check“
  • Freigabe der Zahlung

Der Abschluss des Bezahlvorgangs ist nur so möglich.

Ab 14.09.2019 wird diese starke Kundenauthentifizierung verpflichtend im Rahmen der PSD2-Richtlinie umgesetzt. Die nationalen Behörden haben zwar eine Kulanzzeit für die finale Umsetzung der neuen Online-Legitimationsverfahren eingeräumt, aber immer mehr Händler haben an das neue Legitimationsverfahren bereits integriert.

Online-Kartenzahlungen sind dadurch ab 14.09.2019 vermehrt nur noch in Verbindung mit Mastercard® Identity Check™ möglich.

Denken Sie daran, sich zu registrieren!

Stellen Sie sicher, dass Sie auch morgen noch mit Ihrer Kreditkarte uneingeschränkt online bezahlen können und registrieren sich für das neue Legitimationsverfahren.

Was müssen Sie nun tun?

  1. Registrieren Sie sich online unter sparkassen-kreditkarten.de/sicherheit
  2. Laden Sie sich die App „S-ID-Check“ auf Ihr Smartphone oder Tablet*
  3. Hinterlegen Sie Ihre Kreditkarte in der App
  4. Wählen Sie eine PIN oder aktivieren Sie Touch-ID in Ihrem Smartphone, um Online-Kartenzahlungen per Fingerabdruck zu legitimieren

*Wenn Sie kein Smartphone oder Tablet besitzen, können Sie alternativ das mTAN-Verfahren per SMS nutzen

Alle Informationen, den Link zur Registrierung und ein Video das alle Schritte der Registrierung ausführlich zeigt, finden Mastercard Inhaber unter Mastercard® Identity Check™ in unserer Internetfiliale.